Die Augen des Gesetzes sind überall!

Erfolgreiche Festnahme eines flüchtigen Strafgefangenen

(wS/ots) Siegen – Am 27. Mai 2015 kam es in einem Siegener Bekleidungsgeschäft zum Diebstahl einer hochwertigen Herrenjacke im Wert von rund 340 Euro. Bei dem Diebstahl löste der Täter allerdings die Alarmanlage aus und wurde zudem von einer Videokamera aufgenommen. Der Dieb konnte jedoch zunächst mitsamt seiner Beute unerkannt entkommen. Als der Unbekannte dann am nächsten Tag noch einmal in dem Bekleidungsgeschäft auftauchte – sicherlich führte er auch dabei nichts Gutes im Schilde – wurde sofort die Polizei alarmiert und Angestellte des Geschäfts nahmen die Verfolgung des spontan die Flucht ergreifenden Mannes auf. Leider aber auch dieses Mal ergebnislos.

Symbolfoto

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Also ein bloßer Fall für die Kriminalstatistik? Massendelikt, Ladendiebstahl, Beute weg, Täter weg, Fall leider ungeklärt? Nein, nicht ganz so. Denn dank der guten Augen und des guten Gedächtnisses eines Siegener Kriminalkommissars konnte der Fall letztlich doch noch erfolgreich geklärt werden. Denn als der zuständige Sachbearbeiter des für Eigentumsdelikte zuständigen Siegener Kriminalkommissariats 5 einige Wochen später den Fall in der morgendlichen Lagebesprechung der Ermittler vorstellte und fragend das mittlerweile bei der Polizei eingegangene, qualitativ eher schlechte Foto der Überwachungskamera mit dem Bild des gesuchten Tatverdächtigen in die versammelte Runde reichte, da äußerte unvermittelt ein Kriminalhauptkommissar „Den habe ich doch gestern noch in Weidenau am Busbahnhof gesehen!“ Hoffnungsschimmer nun also, selbst diesen Fall noch erfolgreich klären zu können. Und da der Mensch nun einmal ein „Gewohnheitstier“ ist – und sich Kriminalisten das Wissen um eben diesen Umstand auch gerne zu Nutzen machen – so begab sich unser Kriminalist mit den guten Augen und dem guten Gedächtnis am folgenden Mittag noch einmal zum Weidenauer Bahnhof, um dort gezielt nach dem Flüchtigen zu fahnden. Und tatsächlich! Wiederum in den Mittagsstunden des 15.06.2015 hielt sich der gesuchte Jackendieb im Bereich des Weidenauer Bahnhofs auf – und dort klickten dann auch gleich die Handschellen und es hieß unmissverständlich „Mitkommen zur Wache!“ Denn unser gesuchter 50-Jähriger, im Übrigen ein wohnsitzloser Deutscher, hatte nicht nur den Jackendiebstahl auf dem Kerbholz, wurde darüber hinaus auch noch mit Haftbefehl gesucht. War er doch aus einer Justizvollzugsanstalt entwichen, in der er eigentlich noch einige Monate hätte „brummen“ müssen. Da er aber gerne seine angeblich erkrankte Freundin hatte besuchen wollen, hatte er eine sich ihm bietende günstige Gelegenheit beim Schopf ergriffen – und war aus der Justizvollzugsanstalt geflüchtet. Nach seiner Vernehmung bei der Kriminalpolizei, in der er übrigens den Jackendiebstahl einräumte, führte ihn dann der weitere Weg zurück hinter die schwedischen Gardinen. Und unser 50-Jähriger kehrte sogar reumütig und geläutert in den „Knast“ zurück. Hatte ihm doch seine Freundin, deretwegen er im Januar 2015 aus der Justizvollzugsanstalt getürmt war, den Laufpass gegeben, weil sie mit eben dieser Flucht überhaupt nicht einverstanden war. Nun, so der 50-Jährige, will er die noch ausstehenden sieben Monate Freiheitsstrafe absitzen – und dann von vorne anfangen. Wünschen wir ihm viel Glück dabei!

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