(wS/ots) Olpe – Einer Streifenwagenbesatzung fiel am Montagnachmittag ein Rollerfahrer auf, der die Westfälische Straße innerorts mit 70 km/h befuhr. Die Polizeibeamten hielten den 17-jährigen Fahrer an und überprüften die Geschwindigkeit seines Gefährts auf dem Rollenprüfstand. Dabei zeigte sich, dass der Roller eine Geschwindigkeit von 78 km/h erreichen konnte. Der 17-jährige gab zu, dass er den Motor seines Zweirads mit leistungssteigernden Bauteilen bestückt hatte. Durch diese technischen Änderungen wurde der Roller zum Leichtkraftrad, für das er eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 benötigt hätte. Er war jedoch lediglich im Besitz der Klasse AM, die nur für Kleinkrafträder bis max. 45 km/h gültig ist. Daher erwartet den 17-Jährigen ein Strafverfahren unter anderem wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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