Schwerpunktaktion: Aufenthaltsstatus von Flüchtlingen wird geklärt

(wS/red) NRW/Siegen-Wittgenstein 12.04.2016 | Seit 6 Uhr am heutigen Dienstagmorgen führen die Bezirksregierung Arnsberg, die NRW-Polizei, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Ausländerbehörden von 33 NRW-Kommunen eine landesweite Schwerpunktaktion durch. Ziel ist die eindeutige biometrische Erfassung von Geflüchteten, die aus Algerien und Marokko stammen.

400 Flüchtlinge (Stand 9.50 Uhr) gaben bisher an, einen Asylantrag stellen zu wollen. Um das zu gewährleisten, hat die Bezirksregierung Arnsberg in Absprache mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bustransfers zu den Registrierstellen organsiert.

Die landesweite Schwerpunktaktion wurde auch in der Flüchtlingsunterkunft in Burbach durchgeführt. Fotos (4): Hercher/wirSiegen.de

Die landesweite Schwerpunktaktion wurde auch in der Flüchtlingsunterkunft in Burbach durchgeführt. Fotos (4): Hercher/wirSiegen.de

Der Schwerpunkt der Maßnahme liegt auf der eindeutigen Überprüfung von Geflüchteten aus Algerien und Marokko, da bei dieser Personengruppe nur in seltenen Ausnahmefällen ausreichend Asylgründe vorliegen. Doch nur ein abgeschlossenes Asylverfahren ermöglicht eine rechtssichere Rückführung in ihre Heimatländer. Sie müssen unmittelbar entscheiden, ob sie in Deutschland Asyl beantragen oder nicht. In beiden Fällen wird der Aufenthaltsstatus der Person eindeutig geklärt.

Entscheidet sich ein Geflüchteter dazu, den Asylantrag zu stellen, wird er per Bustransfer zu einer Registrierungsstelle des BAMF gebracht. Dort wird sein Asylantrag vorbereitet und außerdem ein sofortiger Abgleich mit Daten aus Strafverfahren per Fast-ID durchgeführt. Auch wird überprüft, ob dieser bereits in einem anderen EU-Staat einen Asylantrag gestellt hat.

2016-04-12_Burbach_Siegerlandkaserne_Kontrollen_Foto_Hercher_7Durch diese Erfassung werden Mehrfachidentitäten ausgeschlossen. Nach dem Abgleich dieser Daten wird sofort der Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt. Insgesamt können heute bis zu 620 Asylverfahren eingeleitet werden.

Entscheidet sich eine Person gegen einen Asylantrag, steht sie damit unverzüglich im Verdacht des unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland. In diesem Fall wird durch die örtlich zuständige Kreispolizeibehörde ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet und die Person ebenfalls erkennungsdienstlich behandelt. Im Anschluss übernehmen die kommunalen Ausländerbehörden diese Fälle.

2016-04-12_Burbach_Siegerlandkaserne_Kontrollen_Foto_Hercher_3Die Erfassung der biometrischen Daten eines Flüchtlings ist in Nordrhein-Westfalen seit dem 7. März 2016 flächendeckend Standard bei der Erfassung von neueintreffenden Flüchtlingen, sie werden in einem gemeinsamen Registrierungsschritt durch Land und Bund erfasst. Zugleich befinden sich jedoch in den Landeseinrichtungen noch Menschen, die vor dem 7. März eingereist sind und deshalb bisher nur den ersten Registrierungsschritt des Landes durchlaufen haben.

Mit der heutigen Schwerpunktaktion werden sie den aktuell eintreffenden Flüchtlingen gleichgestellt und in gleicher Weise überprüft. Diese Daten sind notwendig, um Mehrfachidentitäten ausschließen zu können. Ebenso werden biometrische Daten genutzt, um nach Abgleich mit nationalen und internationalen Datenbanken eine eventuell vorhandene Verbindung zu bereits verübten Straftaten auszuschließen. Darüber hinaus ist eine spätere, eindeutige Identifizierung möglich.

2016-04-12_Burbach_Siegerlandkaserne_Kontrollen_Foto_Hercher_12Die Verteilung der in NRW ankommenden Flüchtlinge auf die Landeseinrichtungen übernimmt im Auftrag des Landes die Bezirksregierung Arnsberg. Zugleich organisiert die Bezirksregierung die Transfers zwischen den Einrichtungen und den Registrierstellen.

Die Polizei übernimmt eine begleitende und deeskalierende Funktion. Das BAMF registriert und bearbeitet die Asylanträge an den verschiedenen Außenstellen des Bundesamtes in NRW. Die kommunalen Ausländerbehörden übernehmen Fälle im Rahmen von strafbaren Handlungen nach dem Aufenthaltsgesetz.

Die Aktion fand in den Landeseinrichtungen der folgenden Städte und Gemeinden statt: Ahlen, Arnsberg, Bad Berleburg, Bergkamen, Bergisch-Gladbach, Castrop-Rauxel, Duisburg, Eschweiler, Essen, Geilenkirchen, Geldern, Hamm, Hagen, Hennef, Ibbenbüren, Kerken, Leverkusen, Lippstadt, Lünen, Möhnesee, Monschau, Neuss, Oberhausen, Rees, Reken, Rheinberg, Rüthen, Siegburg, Soest, Stolberg, Voerde, Wermelskirchen, Wickede

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