DGB meldet sich zu verkaufsoffenen Sonntagen zu Wort

Gesetze und Rechtsprechung sind eindeutig

(wS/red) Siegen 12.05.2017 | In die aktuelle Diskussion zum verkaufsoffenen Sonntag anlässlich des Siegener Stadtfestes am 18. Juni mischt sich nun auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ein. Der Stadtentwicklungsausschuss hatte sich in seiner Sitzung am 11. Mai mehrheitlich für die sonntägliche Geschäftsöffnung zum Stadtfest ausgesprochen.

Siegen-Wittgensteins DGB-Chef, Ingo Degenhardt, und Mitglied der regionalen Allianz für den freien Sonntag ist verwundert wie Politik und Verwaltung mit geltenden Gesetzen und der aktueller Rechtsprechung umgehen. „Gesetze und Rechtsprechung zeigen klare Regeln auf und die gilt es nach demokratischen Gepflogenheiten einzuhalten. Zudem ist über die Einzelheiten in den letzten Monaten hinlänglich in der Presse berichtet worden. Jeder und Jede sollte also eine umfängliche Kenntnis davon haben, wie es um die Rechtslage bestellt ist. Wenn nicht, empfehle ich die einschlägige Lektüre ausführlich zu studieren“, so Ingo Degenhardt.

Für den Gewerkschafter ist zudem nicht nachvollziehbar, warum die Ausrichter eines Stadtfestes ein Interesse daran haben sollten, das die Besucher sich am Sonntag in Geschäften aufhalten anstatt sich einfach nur beim Open-Air-Fest auf dem Veranstaltungsgelände zu tummeln und sich an den Attraktionen zu erfreuen. Degenhardt: „Neben dem Schutz des freien Sonntags geht es auch um den freien Sonntag für die Beschäftigten. Wenn Stadtfest ist, geht man entspannt zum Feiern und hetzt nicht noch gestresst durch die Geschäfte.“

Den Mitgliedern des Stadtrates, die endgültig in ihrer Sitzung am 7. Juni über die Sonntagsöffnung zu entscheiden haben, rät Degenhardt, ganz klar die Gesetzeslage und die geltende Rechtsprechung in den Blick zu nehmen, ansonsten müssen sie mit der rechtlichen Klärung von ver.di rechnen.

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