Enkeltrickanruf! Seniorin um mehrere zehntausend Euro betrogen

(wS/ots) Siegen 11.09.2017 | Eine 79-jährige Siegenerin wurde am Freitag Opfer von hinterhältigen Enkeltrick-Betrügerin.

Bei dem Betrug wurde die Seniorin abwechselnd von einer angeblichen „Nichte“ und einem falschen Polizisten angerufen. Das Opfer händigte den Betrügern schließlich mehrere zehntausend Euro aus. Eine Abhebung von noch mehr Bargeld wurde durch aufmerksame Bankangestellte verhindert, die dann auch die Polizei alarmierten.

Auch dieser Fall zeichnet sich nach Bewertung des Siegener Betrugskommissariats durch ein unglaubliches Maß an Hinterhältigkeit aus.

Enkeltrickanruf! Seniorin um mehrere zehntausend Euro betrogen (Symbolfoto: R. B. / pixelio.de)

Denn nach dem ersten Anruf der angeblichen Nichte, die vorgab in Mudersbach eine Eigentumswohnung kaufen zu wollen und dafür zunächst einmal rund 22.000 Euro zu benötigen, erfolgte direkt ein zweiter Anruf eines vermeintlichen Polizeibeamten. Dieser gab nun an, dass man die Telefonate der Seniorin mitgehört habe und dass es sich bei dem ersten Anruf der „Nichte“ um einen Ekeltrick handele. Man habe aber bereits zivile Polizisten in die Nähe des Wohnhauses der 79-Jährigen postiert. Und deshalb solle die Siegenerin einfach das machen, was die Betrüger von ihr fordern. Sie könne den Betrügern auch ruhigen Gewissens das geforderte Geld aushändigen.

Als dann im weiteren Verlauf von den Betrügern die Geldabholerin bei der Seniorin vorbeigeschickt wurde, rief noch einmal der falsche Polizist an und behauptete, dass das Haus der Seniorin nun von der Polizei komplett umstellt sei. Daraufhin händigte die Siegenerin der Unbekannten, die sich „Frau Müller“ nannte, mehrere zehntausend Euro aus.

Die Geldabholerin wird wie folgt beschrieben: südländisches Aussehen, schwarze mittellange Haare, 30-40 Jahre alt.

Das Siegener Kriminalkommissariat 2 ermittelt nun gegen die perfiden Anrufer wegen versuchten Betrugs.

Die Polizei schließt weitere gleichgelagerte Anrufe nicht aus und bittet daher insbesondere die Siegen-Wittgensteiner Senioren-/innen um entsprechende Vorsicht vor dieser besonders perfiden Betrugsmasche.

Personen, die einen solchen Anruf erhalten, sollten sich schnellstmöglich (Notruf 110) mit der Polizei in Verbindung setzen.

Gleichzeitig weist die Polizei in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass Geldgeschäfte unter Familienangehörigen im Regelfall zeitlich nicht so dringend sind, dass eine unmittelbare Entscheidung am Telefon getroffen werden müsste. Solche wichtigen Entscheidungen werden am besten in der „guten Stube“ in ruhiger Atmosphäre unter persönlicher Anwesenheit aller Beteiligten getroffen. Deshalb sollte man sich am Telefon niemals unter Druck setzten lassen.

Darüber hinaus rät die Polizei:

Lassen Sie sich nicht auf eine persönliche Gesprächsebene ein und lassen Sie sich von scheinbar Vertrauten am Telefon nicht ausfragen !

Erfragen Sie während des Telefonates Gegebenheiten/Dinge erfragen, die nur der richtige Enkel beantworten kann!

Niemals die Namen der Verwandtschaft, der Bargeldreserven zu Hause und die Höhe der Konten bei der Bank am Telefon nennen!

Generell sollten sich ältere Menschen immer die Telefonnummer des Anrufers geben lassen.

Die Familie über den Anruf informieren und sich mit ihr beraten !

Die Polizei benachrichtigen !

Polizeibeamte fragen nicht nach persönlichen Geldverstecken oder Vermögenswerten!

Die Polizei stellt kein Bargeld oder andere Wertsachen vorsorglich sicher!

Sollten Sie sich beim Telefonat unter Druck gesetzt fühlen, beenden Sie das Gespräch und informieren Sie die örtliche Polizei!

Wichtig: Die Polizei ruft niemals mit der Notrufnummer 110 oder ähnlichen Kombinationen an! Heutzutage – in Zeiten der Internet-Telefonie – muss die in Ihrem Display angezeigte Rufnummer nicht die tatsächliche Rufnummer des Anrufers sein. Telefonnummern können technisch manipuliert werden. Bei Betrugsstraftaten ist es nahezu üblich, dass Rufnummern manipuliert werden bzw. sind.

Keine Ihnen gegenüber von einem Anrufer vorgegebene Vertraulichkeit ist so geheim, so dass man sie nicht der örtlichen Polizei mitteilen kann bzw. darf.

Und bedenken Sie bitte immer: Eine Behörde wird Ihnen gegenüber am Telefon keine Forderungen erheben. Behörden und sonstige Institutionen und Organisationen werden sich mit etwaigen Forderungen immer schriftlich an Sie wenden!

Außerdem enthält die Broschüre „Der goldene Herbst – so schützen Sie sich im Alter“ aus dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK) speziell für die Zielgruppe der Senioren – Verhaltenstipps zu sämtlichen Betrugsdelikten. Weitere Infos hierzu im Internet unter www.polizei-beratung.de.

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