Vorbereitungen zur Einleitung der Flurbereinigung Womelsdorf laufen
(wS/red) Bad Berleburg 12.09.2017 | Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat der Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens Womelsdorf zugestimmt. Voraussichtlich zum Jahresende werden Fördermittel in Höhe von ca. 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Fördersumme deckt 80 Prozent der Ausführungskosten, die übrigen Kosten trägt die Gemeinde Erndtebrück. Planungsgemäß könnte das Flurbereinigungsverfahren noch in diesem Jahr eingeleitet werden.
Im vergangenen Jahr wurden die Betroffenen intensiv beteiligt, um die vielfältigen Interessen der unterschiedlichen landwirtschaftlichen Betriebe und der Eigentümer zu ermitteln und ihnen gerecht zu werden. Hierzu fanden eine Bürgerversammlung, eine Bewirtschafterversammlung und ein Workshop unter Leitung der Bezirksregierung Arnsberg statt. Ergebnis ist unter anderem die weitestgehende Herausnahme der Gemarkung Birkefehl sowie die Anpassung des Grenzverlaufs. Das vorläufige Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von rund 1090 ha. Eine Karte mit der neuen Verfahrensabgrenzung ist in Birkefehl, Birkelbach und Womelsdorf ausgehängt, sowie bei der Gemeinde Erndtebrück und der Dienststelle der Bezirksregierung in Siegen für die Dauer von zwei Wochen ausgelegt. Zudem finden Sie die Karte auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg.
Der Schwerpunkt des geplanten Flurbereinigungsverfahrens liegt auf der Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere soll das Wegenetz an die Erfordernisse einer modernen Bewirtschaftung angepasst werden. Dabei wird auch die Besitz- und Eigentumsstruktur verbessert, soweit dies erforderlich ist. Darüber hinaus sind Natur- und Gewässerschutz, wie beispielsweise die Ausweisung eines Uferrandstreifens entlang der Eder und die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Landschaftsplan Ziele im Verfahren. Im Flurbereinigungsverfahren können zudem Dorfentwicklungsmaßnahmen in den Ortsteilen begleitet werden.
Letzter Schritt vor der Einleitung des Verfahrens ist die zeitnah stattfindende förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
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