(wS/red) Siegen-Wittgenstein 28.02.2018 | Die Landesregierung NRW hat ihr Sofortprogramm Elektromobilität erweitert und fördert seit Februar 2018 auch die Errichtung von öffentlichen Ladesäulen. Städte, Gemeinden und Kreise sind eine wichtige Zielgruppe dieses Programmes zum Ausbau der Elektromobilität.
Vor diesem Hintergrund haben die Fraktionen von SPD und B90/GRÜNEN die Kreisverwaltung per Antrag gebeten zu prüfen, inwiefern der Kreis Siegen-Wittgenstein dieses Förderprogramm für den Ausbau der öffentlichen oder eigenen Ladeinfrastruktur, Fahrzeugförderung oder Beratungsleistungen nutzen kann. Wenn das Programm auch für den Kreis Siegen-Wittgenstein geeignet ist, soll eine entsprechende Beschlussvorlage bereits für die Sitzung von Kreisausschuss und Kreistag am 16.03.18 erstellt werden.
Der Ladeinfrastruktur kommt bei der Weiterentwicklung der Elektromobilität eine zentrale Rolle zu. Komfortables, leicht zugängliches und ebenso leicht abzurechnendes Stromtanken sind notwendige Voraussetzungen für eine schnelle Etablierung der Elektromobilität bei Bürgerinnen und Bürgern.
Bei den Haushaltsberatungen für 2018 war allerdings die Einrichtung von sechs E-Ladesäulen auf kreiseigenen Grundstücken noch am Widerstand der CDU gescheitert. Während das Projekt im Verkehrsausschuss noch eine deutliche Mehrheit bekam, scheiterte es im Kreistag bei einem Stimmenpatt an der Ablehnung der CDU. Deren Fraktionsvorsitzender Brandemann begründete die Ablehnung durch die CDU-Fraktion damit, dass die Energieversorgungsunternehmen am Zuge seien, nicht der Kreis Siegen-Wittgenstein.
Das sehen Grüne und SPD sowie die NRW-Landesregierung anders. Der Kreis soll sowohl strategisch günstige Grundstücke zur Verfügung stellen, als auch jede sinnvolle Fördermöglichkeit nutzen, um die Ladeinfrastruktur auszubauen und damit den Start in die E-Mobilität zu fördern. Auch das inzwischen vorliegende BVG-Urteil zum Dieselfahrverbot macht deutlich, dass Anstrengungen zum Ausbau der E-Mobility sinnvoll und richtig sind. Da Anträge zum Förderprogramm nur bis zum 30.06.2018 eingereicht werden können und für die Fördermittel eine regionale Verteilung gilt, halten SPD und GRÜNE eine zeitnahe Prüfung und Antragstellung für sinnvoll und notwendig.
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