Betroffene Kinder und Jugendliche müssen zuhause bleiben / Kreis empfiehlt Impfschutz zu überprüfen
(wS/red) Bad Berleburg 28.02.2018 | Seit Anfang des Jahres treten in Bad Berleburg gehäuft Fälle von Keuchhusten auf. Bisher wurden dem Kreisgesundheitsamt 40 Fälle gemeldet, besonders bei Kindern und Jugendlichen. In Schulen oder Kindergärten kann es daher auch zur Übertragung kommen. Bei jedem gemeldeten Fall nimmt das Gesundheitsamt Kontakt mit den Betroffenen auf und stimmt das weitere Vorgehen ab. Zudem gibt der Kreis jetzt ein Informationsblatt an alle Schulen und Kindergärten. Betroffene Kinder müssen unbedingt zuhause bleiben. Außerdem empfiehlt das Kreisgesundheitsamt eine Überprüfung bzw. Auffrischung des Impfschutzes.
„Die Ansteckung bei Keuchhusten erfolgt durch eine Tröpfcheninfektion, zum Beispiel beim Anhusten“, erläutert Dr. Christoph Grabe, der Leiter des Kreisgesundheitsamtes. Beim Ausbruch der Erkrankung können über einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen Erkältungssymptome auftreten. „Das einzig typische Symptom für Keuchhusten ist dann der einsetzende und zum Teil länger bestehende Husten, der auch bei Erwachsenen immer zu einer Untersuchung auf Keuchhusten führen sollte“, so Dr. Grabe.
Wer einmal an Keuchhusten erkrankt war, entwickelt dadurch keinen sicheren körpereigenen Schutz. Man kann also auch mehrfach an Keuchhusten erkranken. Deshalb empfiehlt das Kreisgesundheitsamt eine regelmäßige Impfung. „Viele Menschen, insbesondere jüngere, besitzen einen Impfschutz gegen Keuchhusten. Mit zunehmendem Alter nimmt der aber ab. Deshalb sollte man seinen Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls auffrischen lassen“, so der Leiter des Kreisgesundheitsamtes.
Die Grundimpfung sollte jeweils im Alter von zwei, drei und vier Monaten erfolgen und einmalig zwischen elf und 14 Monaten wiederholt werden. Auffrischimpfungen erfolgen dann zwischen fünf und sechs Jahren, eine weitere Dosis zwischen neun und 17 Jahren. Alle Erwachsenen sollten sich bei der nächsten fälligen Tetanus/Diphtherie-Impfung einmalig in Kombination mit einem Pertussis-Impfstoff impfen lassen, so die Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes. Durch die Keuchhusten-Schutzimpfung können Erwachsene sich selbst, aber auch ihre Kinder und Säuglinge schützen.
Darüber hinaus weist das Kreisgesundheitsamt darauf hin, dass Kinder, die an Keuchhusten erkrankt sind, nicht in die Schule oder in die Kita gehen sollen, bis sie wieder gesund sind. „Das gilt aber nicht nur für Keuchhusten, sondern für eine Vielzahl von Erkrankungen, insbesondere der Virusgrippe Influenza, die derzeit ja auch grassiert“, so Dr. Grabe.
Tritt der typische anhaltende Husten auf, sollte ein Kinder- oder Hausarzt auf jeden Fall eine Untersuchung auf Keuchhusten durchführen. „Aber schon beim reinen Verdacht auf eine Keuchhustenerkrankung, also auch noch, bevor die Untersuchungsergebnisses vorliegen, darf das Kind die Schule bzw. den Kindergarten nicht besuchen, bis das Untersuchungsergebnis da ist“, unterstreicht der Leiter des Kreisgesundheitsamtes.
Ohne Antibiotika-Behandlung ist frühestens drei Wochen nach Beginn der Krankheitssymptome wieder ein Schul- oder Kitabesuch möglich, mit Antibiotika-Behandlung frühestens nach fünf Tagen. Kontaktpersonen – z.B. Kinder aus der gleichen Familie oder aus der gleichen Einrichtung – können weiter zur Schule oder zur Kita gehen, solange sie keinen Husten haben.
„Bei sehr engem Kontakt zu nachweislich Erkrankten, zum Beispiel innerhalb der Familie, kann neben dem Schließen von Impflücken auch eine kurzfristige antibiotische Therapie empfohlen werden, insbesondere, wenn in der Familie Neugeborene, ungeimpfte Säuglinge oder Kinder mit Herz- oder Lungenkrankheiten leben“, so der Dr. Grabe.
Wer Nachfragen zu diesem Thema hat, kann sich an das Kreisgesundheitsamtes wenden: Telefon: 0271 333-2800.
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