(wS/si) 21.01.2019 Siegen | Die Suche nach einer neuen Rektorin/ einem neuen Rektor an der Universität Siegen geht weiter. Die Findungskommission zur Vorbereitung der Wahl hat der Hochschulwahlversammlung nach eingehender Beratung und Erörterung des laufenden Verfahrens vorgeschlagen, die Stelle neu auszuschreiben. Hintergrund ist die ergebnislose Wahl vom 20. Dezember 2018. Keine Kandidatin und kein Kandidat hatte dabei die erforderliche Mehrheit der Stimmen in beiden beteiligten Gremien (Senat und Hochschulrat) erzielen können. Da der Senat der Universität Siegen im Januar 2019 neu gewählt wird, wird die neue Ausschreibung von einer neu gewählten Findungskommission vorbereitet und begleitet.
„Wir hatten hochqualifizierte Bewerberinnen und Bewerber im Verfahren, das insgesamt unter schwierigen Rahmenbedingungen stattfand. Es ist sehr schade, dass wir letztlich nicht zu einem erfolgreichen Ergebnis kommen konnten“, erklärte Prof. Dr. Thomas Naumann, Vorsitzender der Findungskommission, mit großem Bedauern. Zugleich legte er Wert auf die Feststellung, dass „die Entscheidung der Findungskommission nicht darauf gründet, dass den noch verbliebenen und in die engere Wahl gefassten Bewerberinnen und Bewerbern die Eignung für die Ausübung des Rektorenamtes abgesprochen wird.“ Da für eine erfolgreiche Wahl die Mehrheit in beiden beteiligten Gremien nötig ist, erhoffe man sich, durch einen Neustart eine gemeinsame Linie und somit eine mehrheitsfähige Lösung zu finden.
Arndt G. Kirchhoff, Vorsitzender der Hochschulwahlversammlung und des Hochschulrats ergänzt: „Die Empfehlung der Findungskommission ist für mich gut begründet und nachvollziehbar. Wir suchen die Beste oder den Besten, eine herausragende Führungspersönlichkeit, die die großartige Entwicklung unserer Universität fortsetzt. Eine neue Ausschreibung kann für diese Suche einen neuen Impuls setzen. Wir stehen nicht unter Zeitdruck, dafür bin ich dem amtierenden Rektor dankbar.“ Die Amtszeit von Prof. Dr. Holger Burckhart als Rektor der Universität Siegen (seit 2009) läuft noch bis zum 30. September 2019. Burckhart hatte aber bereits signalisiert, falls erforderlich auch über diesen Zeitpunkt hinaus zur Verfügung zu stehen.
Die Findungskommission besteht aus drei Mitgliedern des Senats und drei Mitgliedern des Hochschulrats. Die Hochschulwahlversammlung setzt sich zusammen aus allen Mitgliedern des Senats und des Hochschulrats der Universität Siegen. Die Hochschulwahlversammlung wird voraussichtlich am 20. Februar 2019 zusammenkommen, um die neue Ausschreibung auf den Weg zu bringen.