(wS/red) Siegen 12.04.2019 | Mit den Ostertagen beginnt auch die Zeit der Osterfeuer. Die städtische Umweltabteilung weist deshalb jetzt darauf hin, dass für diese Feuerstellen einige Regeln zu beachten sind; so sind beispielsweise private Osterfeuer nicht zulässig und können mit einer Geldstrafe geahndet werden. Denn Osterfeuer sind als Brauchtumsfeuer nur dann erlaubt, wenn ihr Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Sie sind vielmehr dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Gemeinschaft, Organisation, ein Verein oder eine Gruppe das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung und für jedermann zugänglich ausrichtet. Osterfeuer, die von Gartenbesitzern bewusst nur im privaten Kreis durchgeführt werden, erfüllen diese Kriterien demnach nicht.
In den vergangenen Jahren war außerdem zu beobachten, dass zunehmend unzulässige Abfälle auf den Osterfeuern deponiert wurden. Altreifen, lackierte und mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer, Spanplatten oder Mineralölprodukte dürfen auf Osterfeuern nicht verbrannt werden. Osterfeuer, bei denen diese Abfälle oder Gegenstände aus Haus- bzw. Sperrmüll verbrannt werden, können mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden.
Auch für das Verbrennen selbst gibt es Regeln: So muss im Voraus dafür gesorgt werden, dass keine Gefahren oder Belästigungen durch die Rauchentwicklung eintreten können und ein Übergreifen des Feuers durch Flammen oder Funkenflug auf benachbarte Flächen verhindert wird. Als Brennmaterial dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige durchgetrocknete Pflanzenreste verbrannt werden.
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