Höherer Zuschuss für Zahnersatz von der Krankenkasse ab Oktober

(wS/red) Siegen-Wittgenstein 15.10.2020 | Gute Nachricht für Versicherte im Kreis Siegen-Wittgenstein

Kreis Siegen-Wittgenstein (15.10.2020). Zahnersatz kann teuer werden. Die gute Nachricht für alle gesetzlich Versicherten im Kreis Siegen-Wittgenstein: Ab 1. Oktober werden Kassenpatienten etwas entlastet und bekommen für Zahnersatz mehr Geld von ihrer Krankenkasse. „Bei der Versorgung mit Kronen, Brücken oder Prothesen fallen schnell vierstellige Kosten an. Durch den höheren Zuschuss werden die Versicherten finanziell entlastet“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Dirk Schneider.

Patienten bekommen ab 1. Oktober mehr Geld für die Kosten bei der Regelversorgung von ihrer Krankenkasse. Der sogenannte Kassenzuschuss für Zahnersatzleistungen wird um 10 Prozent-Punkte von 50 auf 60 Prozent angehoben. Als Regelversorgung wird die von allen gesetzlichen Krankenkassen vereinbarte Basisversorgung bezeichnet, die alle nötigen Leistungen abdeckt – und zwar von der Einzelzahnlücke bis zur Vollprothese. Extras wie Keramik bei Kronen oder Brücken oder ein Goldinlay müssen weiterhin privat aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

Auch im im Kreis Siegen-Wittgenstein bekommen gesetzlich Krankenversicherte ab 1. Oktober einen höheren Zuschuss für ihren Zahnersatz. Foto: AOK/hfr.

Regelmäßige Zahnvorsorge zahlt sich aus: Wer mit seinem Bonusheft nachweist, dass er jedes Jahr zur Kontrolle beim Zahnarzt war, erhält ab Oktober zudem einen höheren Bonus. Der Kassenzuschuss steigt dann von 60 auf 70 Prozent bei einem über fünf Jahre geführten Bonusheft. Wird der Bonus in den letzten 10 Jahren nachgewiesen, steigt er sogar auf 75 Prozent.

Ab 1. Oktober zahlt die Krankenkasse einen 60-prozentigen Zuschuss beim Zahnersatz, der sich bei regelmäßiger Zahnvorsorge weiter erhöht. Foto: AOK/hfr.

Um den Eigenanteil weiter zu reduzieren, bietet die AOK NordWest ihren Versicherten einen privaten Zahnersatz-Ergänzungstarif an: „Mit dem Tarif ‚AOK-Dentalprivat‘ kann der Eigenanteil weiter reduziert werden. Im besten Fall entfällt sogar die Zuzahlung“, so Schneider.

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