Am 09. November 2021 tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft Verwarn- und Bußgelder deutlich erhöht

(wS/SI) Siegen-Wittgenstein 04.11.2021 | Der neue Bußgeldkatalog tritt am 09. November 2021 in Kraft.

Er soll die Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere auch die Sicherheit im Rad- und Fußgängerverkehr verbessern. Die Einführung eines neuen Bußgeldkatalogs erfolgte bereits im letzten Jahr, wurde aber aufgrund rechtlicher Bedenken wieder zurückgenommen. Er wurde überarbeitet und nun erfolgt der zweite Anlauf. Neben Geschwindigkeits- und Parkverstößen werden jetzt auch sogenannte Poserdelikte deutlich teurer. Bei Geschwindigkeitsverstößen erfolgt keine Verschärfung der Fahrverbote, in anderen Bereichen aber schon.

Hier eine kleine Übersicht der wichtigsten Änderungen. – Abschreckende Geldbußen für Falschparker Parken auf Geh- und Radwegen und das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen sowie das Halten in zweiter Reihe zieht nun Geldbußen von bis zu 110 Euro nach sich Werden Verkehrsteilnehmer dadurch behindert oder gefährdet, kommt sogar noch ein Punkt hinzu Parken auf dem Behindertenparkplatz kostet ab sofort 55 Euro – Erhebliche Geldbußen (200- 320 Euro) für die Nutzung oder das Nichtbilden einer Rettungsgasse und neuerdings einen Monat Fahrverbot – Verschärfung der Sanktionen der sogenannten Poserdelikte.

Damit gibt es jetzt die Möglichkeit, wirksam gegen die Poserszene vorzugehen. Unnötiger Lärm, vermeidbare Abgasbelästigung und das unnütze Hin- und Herfahren werden nun mit einer Geldbuße von bis zu 100 Euro belegt. – Erhöhung der Bußgelder, in Teilbereichen neue Punkte sowie in Teilbereichen neue Fahrverbote bei Vorfahrts- und Abbiegeverstöße – Auch Geschwindigkeitssünder müssen künftig deutlich tiefer in die Tasche greifen.

Die Verwarngelder bis 15 km/h zu viel sind bereits deutlich angehoben worden: Bis 10 km/h 30 Euro Bis 15 km/h 50 Euro Ab 16 km/h ist man ab sofort bereits im Bußgeldbereich mit 70 Euro. Bei den Punkten in Flensburg und den Fahrverboten hat sich nichts geändert. Wer künftig mit einem Fahrrad oder E-Scooter verbotswidrig einen Geh- oder Radweg befährt, zahlt zwischen 55 und 100 Euro.

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