(wS/ots) Dortmund NRW 22.01.2025 | Wenn die Polizei gezwungen ist, eine längerfristige freiheitsentziehende Maßnahme durchzuführen, wird die Person in das zentrale Polizeigewahrsam gebracht. Das war im Jahr 2024 insgesamt 2853 Mal der Fall. Dies entspricht 7,8 Einlieferungen pro Tag bzw. 0,98 Einlieferungen alle drei Stunden. Die Eingelieferten werden auf 42 Einzelzellen und 3 Sammelzellen verteilt. Hier bekommen sie zu verschiedenen Uhrzeiten Essen und Trinken und verfügen über eine Toilette. Mitarbeitende können über Kameras und Gegensprechanlage den Zustand der Gefangenen kontrollieren. So stellen sie sicher, dass sie sich in keiner Gefahrensituation (medizinisch oder weil sie sich selbst etwas antun möchten) befinden.
Die Rechtsgrundlagen für eine Einlieferung sind unterschiedlich. In fast 50 Prozent aller Fälle (1361) ist es eine Maßnahme im Strafprozess. Dabei geht es um Ermittlungen im Strafverfahren, wie z. B. die Vorführung vor die Haftrichterinnen und Haftrichter oder die Vollstreckung eines Haftbefehls. Wenn die Maßnahmen abgeschlossen sind, werden die Eingelieferten je nach Ausgang der Prüfmaßnahmen bis zum Beginn ihrer Gerichtsverfahren auf freien Fuß gesetzt oder werden zwecks Untersuchungshaft in eine JVA gebracht.
In über der Hälfte aller Einlieferungen (1459) in das Polizeigewahrsam lag jedoch eine gefahrenabwehrende Maßnahme zu Grunde. Das heißt, eine Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter musste davon ausgehen, dass jemand im Begriff war, eine Straftat zu begehen. Häufig ist das der Fall, wenn jemand aufgrund seiner Alkoholisierung zu Aggressionen neigt, sich Personen in hilfloser Lage befinden oder Platzverweise missachten. Die Entlassung erfolgt dann in der Regel nach einigen Stunden oder am Folgetag.
Seit 2018 besteht zudem die Möglichkeit des längerfristigen Gewahrsams für bis zu maximal 28 Tage. Zugrunde liegen muss dann aber eine wirklich schwerwiegende Gefahr. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand eine terroristische Aktivität plant oder im Rahmen der häuslichen Gewalt die Verwirklichung eines Verbrechenstatbestands zu erwarten ist.
In 2024 wurden im Dortmunder Polizeigewahrsam neun eingelieferte Personen über mehrere Tage (zwischen 2 und 27 Tage) verwahrt. Hierbei handelte es sich aber um Sachverhalte aus anderen Polizeibehörden, deren Polizeigewahrsame nicht über die Infrastruktur verfügen, um einen Menschen über einen längeren Zeitraum angemessen unterzubringen (z.B. in räumlicher Ausstattung mit Sitzgelegenheiten oder Fernseher).
Alle eingelieferten Personen im zentralen Polizeigewahrsam haben prinzipiell das Recht, dass eine Richterin oder ein Richter entscheidet, ob sie weiter in Gewahrsam bleiben. Dafür hört die Richterin oder der Richter die eingelieferten Personen in der Regel an. Auf diese richterliche Entscheidung hat die Polizei aufgrund der rechtstaatlichen Gewaltenteilung keinerlei Einfluss.
Polizeipräsidium Dortmund – Foto: Andreas Trojak / wirSiegen.de
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