(wS/ots) Kreis Siegen-Wittgenstein 14.01.2025 | Es ist ein echtes Ärgernis. Wer schon einmal Opfer einer Unfallflucht geworden ist, weiß, wovon die Polizei spricht. Man geht zum geparkten Auto und stellt einen frischen Unfallschaden fest. Vom Verursacher weit und breit keine Spur.
Alleine gestern nahm die Polizei Siegen-Wittgenstein kreisweit acht Unfälle auf, bei denen der Verursacher sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Im Jahr 2023 gab es kreisweit 1650 Verkehrsunfälle mit Flucht. Das sind im Schnitt vier bis fünf Unfallfluchten täglich. Und nicht nur bei Blechschäden entfernen sich Verursacher. Auch bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden kommt dies vor. Allein im Jahr 2023 waren dies fast 50 Fälle.
Dabei handelt es sich bei dem „Unerlaubten Entfernen vom Unfallort“, wie es im Strafgesetzbuch im § 142 heißt, nicht um ein Kavaliersdelikt. Denn die Strafandrohung liegt bei Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
Was gilt es bei einem Verkehrsunfall zu beachten?
Es genügt nicht, eine handschriftliche Nachricht am Fahrzeug des Unfallbeteiligten zu hinterlassen, wenn dieser nicht bei seinem Fahrzeug ist. In einem solchen Fall ist man verpflichtet, an der Unfallörtlichkeit zu warten und nach angemessener Wartezeit die Polizei oder den Beteiligten zu informieren. Was eine angemessene Wartezeit ist, das hängt vom Einzelfall ab (wie schwer ist der Unfall, ist die Unfallstelle stark frequentiert). Im Zweifelsfall informiert man die Polizei. Das geht natürlich auch über den Polizeinotruf 110.
Aber auch für Opfer einer Unfallflucht gilt: Informieren Sie frühzeitig die Polizei. Oftmals erleben es die Polizeibeamten, dass sich die Geschädigten zum Teil erst Tage später nach der Feststellung des Unfallschadens bei der Polizei melden. Dabei gilt: Je länger die Zeit bis zur Spurenauswertung am verunfallten Fahrzeug dauert, desto schlechter wird die Spurenlage. Setzen Sie sich daher ebenfalls frühzeitig mit der Polizei in Verbindung und klären das weitere Vorgehen ab.
Und für Zeugen einer Unfallflucht? Auch für Zeugen gilt: Rufen Sie sofort die Polizei über den Notruf an. Der Faktor Zeit spielt bei den dann einsetzenden Ermittlungstätigkeiten in vielerlei Hinsicht eine wichtige Rolle. Gerade bei den Unfallfluchten mit Personenschaden, wo in der Regel eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Polizei erfolgt, können die Ermittler eine im Landesvergleich hohe Aufklärungsquote von ca. 70 % aufweisen.
Für den Verursacher bedeutet dies: Neben den Regressansprüchen kommen dann die Konsequenzen eines Strafverfahrens hinzu.
Fazit: Unfallflucht lohnt sich nicht.
Symbolbild
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