(wS/fr) Freudenberg 05.09.2025 | Freudenbergs Bürgermeisterin fordert Ministerin auf, diese Entscheidung dringend rückgängig zu machen
Mit großem Unverständnis haben Bürgermeisterin Nicole Reschke und der Rat der Stadt
Freudenberg die knappe Hiobsbotschaft der Landesregierung aufgenommen: Mit E-Mail vom
03.09.2025 informierte die Bezirksregierung Arnsberg – im Auftrag und in Weiterleitung des
Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-
Westfalen – in einem Satz die Unteren und Oberen Denkmalbehörden darüber, dass die
bisherigen Pauschalförderungen aus haushaltsbedingten Einsparungserfordernissen des
Landes Nordrhein-Westfalen 2026 eingestellt werden.
Diese Förderungen wurden bislang zu 60 % vom Land und zu 40 % von der jeweiligen
Kommune getragen. Für das laufende Jahr standen Fördermittel von insgesamt 30.000 Euro
zur Verfügung (18.000 Euro Landesanteil, 12.000 Euro kommunaler Anteil).
Aktuell erhalten Bürgerinnen und Bürger in Freudenberg eine Förderung in Höhe von 30 %
der Kosten ihrer Baumaßnahme. „Der Wegfall der Pauschalförderung gefährdet unmittelbar
die Pflege und den Erhalt von Denkmälern. Neben dem Verlust konkreter Maßnahmen
drohen mittel- bis langfristig ein genereller Vertrauensverlust in die Förderpolitik des Landes
sowie die Funktionsfähigkeit des Denkmalwesens insgesamt“, sagte Bürgermeisterin Nicole
Reschke, die unmittelbar ein entsprechendes Schreiben an die zuständige
Kommunalministerin Ina Scharrenbach auf den Weg gebracht hat. Der kommunale Anteil
bleibe weiterhin erhalten, kündigt Reschke an.
Der Alte Flecken, die Kirchen in Freudenberg, Oberholzklau und Oberfischbach sowie die
Villa Bubenzer zählen zu den 146 Denkmälern in Freudenberg und weisen ein hohes
kulturelles Erbe auf, welches es zu schützen gilt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind
bei den immer wieder hohen Kosten zum Erhalt der Gebäudestruktur auf finanzielle
Unterstützung angewiesen.
„Ohne finanzielle Unterstützung durch Fördermittel wird die Motivation insbesondere privater
Eigentümerinnen und Eigentümer, ein Denkmal zu erwerben oder zu erhalten, deutlich
abnehmen. Denkmalgeschützte Gebäude stellen häufig eine erhebliche finanzielle Belastung
dar, insbesondere, wenn Sanierungsmaßnahmen nur unter erhöhtem Aufwand
denkmalgerecht durchzuführen sind. Ohne Förderung droht vielen Eigentümerinnen und
Eigentümern eine erhebliche finanzielle Überforderung“, betont Reschke und fügt an: „Es ist
zu befürchten, dass
Maßnahmen entweder gar nicht oder in einer nicht mit der Denkmalpflege abgestimmten
Weise durchgeführt werden. Damit besteht die Gefahr einer dauerhaften Beeinträchtigung
oder gar Zerstörung schützenswerter Substanz.“
Für das Jahr 2026 liegen bereits sieben Vormerkungen von Eigentümerinnen und
Eigentümern für denkmalpflegerische Maßnahmen im Rahmen der Pauschalförderung vor.
Auch wenn die formalen Genehmigungen bislang noch nicht erteilt wurden, sind
entsprechende Reservierungen bereits eingeplant – einschließlich des vollständigen
Förderbudgets von 30.000 Euro.
Für das Jahr 2027 bestehen ebenfalls derzeit zwei Reservierungen mit einem Förderbetrag
von insgesamt 13.500 Euro.

Foto: Stadt Freudenberg