Ast- und Strauchschnittsammlung in Kreuztal

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(wS/kr) Kreuztal 10.10.2025 | Von Freitag, 24. Oktober 2025 bis einschließlich Donnerstag, 30. Oktober 2025 wird
in Kreuztal der Ast- und Strauchschnitt eingesammelt.
Im Abfall- und Wertstoffkalender sind die konkreten Abfuhrtermine für die einzelnen Bezirke grün markiert und entsprechen den Bezirken der Biomüllabfuhr. Die Ast- und Strauchschnitte werden jeweils am Tag vor der Biomüllabfuhr eingesammelt.
Die Schnittsammlung ist ausschließlich für solche Grünabfälle vorgesehen, die durch einen im Herbst üblichen Gehölzrückschnitt entstehen. Die Entsorgung größerer Mengen Astwerk, Stämme oder Wurzeln müssen Grundstückseigentümer auf privatem Wege veranlassen.
Die gebündelten Grünschnittabfälle müssen bis spätestens 6.00 Uhr am jeweiligen Abfuhrtag zur Abholung am Straßenrand bereitgelegt werden. Zum Zusammenbinden des Schnittguts darf ausschließlich Naturseil oder natürliches Kordelband verwendet werden. Weil die Verladung von Hand erfolgt, dürfen die einzelnen Strauchschnittbündel maximal 1,50 m lang und höchstens 30 kg schwer sein.
Nicht bündelbare Gartenabfälle (z.B. Gras, Moos, Laub) gehören grundsätzlich in die Biotonne oder auf den Komposthaufen. Wenn auf dem Grundstück weder Kompost noch Biomüllgefäß vorhanden sind, sind für die Entsorgung der Gartenabfälle spezielle Papiersäcke zu benutzen.

Diese Bioabfallsäcke sind gegen eine Entsorgungsgebühr von 2 € beim Bürgeramt der Stadt Kreuztal erhältlich und werden unabhängig von der Ast- und Strauchschnittabholung im Rahmen der regulären Biomüllabfuhr mitgenommen.
Andere Papiersäcke, Kunststoffsäcke, Kartons etc. werden grundsätzlich nicht abgefahren.

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