CO₂-Preis steigt 2026: Tanken könnte bis zu 20 Cent teurer werden

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(wS/acv) bundesweit 12.11.2025 | CV gibt einen Überblick über neue Regeln, Kosten und Fristen in der Mobilität – und zeigt, wo Handlungsbedarf besteht

ACV gibt einen Überblick über neue Regeln, Kosten und Fristen in der Mobilität – und zeigt, wo Handlungsbedarf besteht
Mit dem Jahreswechsel treten neue Vorschriften und Preisänderungen in Kraft, die Autofahrer, aber auch Bahnreisende und Unternehmen betreffen.
2026 bringt strengere Umweltauflagen, neue technische Pflichten und spürbare Kostensteigerungen. Der ACV Automobil-Club Verkehr fasst zusammen, was sich 2026 für Autofahrer ändert – und wo bereits zum Jahresstart Handlungsbedarf besteht.
Steigende Kosten
Zum 1. Januar 2026 folgt der nächste Schritt bei der CO₂-Bepreisung: Im Rahmen des nationalen Emissionshandels (nEHS) müssen Mineralölunternehmen ihre Emissionszertifikate künftig in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂ ersteigern. Damit endet die bisherige Festpreisphase (2025: 55 Euro). Für Autofahrer bedeutet das voraussichtlich einen weiteren Preisschub an der Zapfsäule. Je nach Marktlage könnten sich die Kraftstoffpreise um rund 15 bis 20 Cent pro Liter erhöhen. Genaue Auswirkungen hängen jedoch von der Marktentwicklung und Preisbildung der Mineralölunternehmen ab.Darüber hinaus müssen sich Autofahrer auch 2026 auf höhere Kfz-Versicherungsprämien einstellen, unter anderem aufgrund gestiegener Ersatzteil- und Werkstattkosten. Für rund 5,9 Millionen Autofahrer wird es laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aufgrund der Einstufung in eine neue Typklasse teurer; rund 4,5 Millionen zahlen allerdings weniger.
Für Bahnfahrer erhöht sich der Preis des Deutschlandtickets auf 63 Euro im Monat – fünf Euro mehr als bisher. Die Deutsche Bahn verzichtet laut Ankündigung dagegen erstmals seit Jahren auf eine Preiserhöhung im Fernverkehr.
Führerschein und HU-Plakette
Autofahrer, deren Scheckkarten-Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, müssen diesen bis zum 19. Januar 2026 in den aktuellen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein tauschen, sonst riskieren sie ein Verwarngeld. Das neue Dokument wird für 15 Jahre ausgestellt. Der Umtausch ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Termin vereinbaren, alten Führerschein, Personalausweis und biometrisches Foto mitbringen) oder teilweise auch im Bürgeramt möglich und kostet rund 25 Euro. Ein Blick auf die Farbe der HU-Plakette zeigt, ob das Fahrzeug 2026 zur Hauptuntersuchung muss: Eine blaue Plakette weist auf den fälligen Prüftermin im Jahr 2026 hin. Wer die Untersuchung versäumt, riskiert ein Bußgeld; bei einer Überziehung von mehr als acht Monaten droht zusätzlich ein Punkt in Flensburg.
Neue Vorschriften
Ab Januar 2026 müssen neu entwickelte Pkw und Transporter mit dem digitalen Notrufsystem „Next Generation eCall“ ausgestattet sein. Das System nutzt moderne Mobilfunkstandards und alarmiert bei einem Unfall automatisch die Rettungskräfte. Ab 2027 gilt die Pflicht dann für alle Neuzulassungen. Ab dem 7. Juli 2026 gilt zudem: Neue Fahrzeugtypen müssen serienmäßig mit erweiterten Sicherheitsassistenten ausgestattet sein, darunter Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Müdigkeitswarner und intelligenter Geschwindigkeitsassistent. Damit werden EU-Vorgaben zur Fahrzeugsicherheit schrittweise umgesetzt.Ab dem 29. November 2026 tritt für neu entwickelte Pkw und leichte Transporter die strengere Abgasnorm Euro 7 in Kraft. Sie erfasst erstmals auch ultrafeine Partikel aus Reifen- und Bremsabrieb und stellt höhere Anforderungen an die Haltbarkeit von Abgasreinigungssystemen und Batterien. Für alle Neuzulassungen gilt die Norm ab Ende 2027.Ab 1. Juli 2026 müssen zudem leichte Nutzfahrzeuge (2,5–3,5 t Gesamtgewicht) bei Auslandsfahrten oder Kabotagefahrten (Inlandsfahrten durch ausländische Speditionen) einen intelligenten Fahrtenschreiber an Bord haben, der Fahr- und Pausenzeiten, Grenzübertritte speichert und Manipulationen erkennt. Dienstwagen und SteuernFür Nutzer von Dienstwagen ändert sich die steuerliche Behandlung: Die Preisgrenze für die vergünstigte 0,25-Prozent-Regel bei Elektrofahrzeugen soll auf 100.000 Euro angehoben werden. Fahrzeuge bis zu diesem Listenpreis können weiterhin nach der 0,25-Prozent-Regel versteuert werden, oberhalb dieser Grenze gilt ein Satz von 0,5 Prozent.
Diese Anpassung ist Bestandteil des geplanten Jahressteuergesetzes 2025 und steht noch unter parlamentarischem Vorbehalt.Für Unternehmen ist außerdem eine befristete degressive Abschreibung auf neu angeschaffte Elektrofahrzeuge zwischen 2025 und 2028 vorgesehen, um Investitionen in Elektromobilität steuerlich zu fördern.Zudem soll sich ab 2026 die Zahlungsweise der Kfz-Steuer ändern: Künftig soll die Steuer grundsätzlich als Einmalbetrag für das gesamte Jahr erhoben werden. Eine Ratenzahlung ist nach aktuellem Stand nicht mehr vorgesehen. Damit soll die Verwaltung vereinfacht und der Zahlungsprozess effizienter gestaltet werden.
Änderungen bei der Bahn
Mit dem Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2025 baut die Deutsche Bahn ihr Fernverkehrsangebot aus. Künftig sollen deutlich mehr Städte im Halbstundentakt an den Fernverkehr angebunden sein. Das Streckennetz mit Hochgeschwindigkeitsverkehr wächst von derzeit etwa 900 auf über 2.000 Kilometer. Zudem werden auf den Nord-Süd-Achsen Hamburg–Frankfurt a.M. und Berlin–München zusätzliche schnelle Verbindungen angeboten.Premiere feiert dabei der neue ICE L, der zunächst zwischen Berlin und Köln eingesetzt wird. Aufgrund umfangreicher Bauarbeiten müssen Fahrgäste allerdings mit verlängerten Fahrtzeiten rechnen – unter anderem auf den Strecken Hagen–Köln, Nürnberg–Passau und Köln–Frankfurt.Auch internationale Bahnreisen werden einfacher: Ab 2026 lassen sich über bahn.de und den DB Navigator neben ÖBB- und SBB-Zügen auch viele TGV-, Eurostar- und Nightjet-Verbindungen direkt buchen. Bis Ende 2026 will die Bahn Tickets der meisten europäischen Partnerbahnen im eigenen Buchungssystem integrieren.
Reise und Ausland
In Österreich steigen 2026 die Preise für die Autobahnvignette laut aktuellen Planungen der ASFINAG um rund 3 Prozent. Die 10-Tages-Vignette kostet voraussichtlich 12,80 Euro, die Jahresvignette 106,80 Euro. Ab 2027 wird die digitale Vignette das Klebe-Pickerl vollständig ersetzen.

Symbolfoto

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