Dortmund und die Gewalt-Spirale: 3065 Menschen in Polizeigewahrsam

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(wS/ots) Dortmund 06.02.2026 | Die Polizei Dortmund verzeichnet im Jahr 2025 einen Anstieg auf 3065 Einlieferungen in das Polizeigewahrsam. Das sind 212 (=7.4%) mehr Fälle, in denen die Polizei gezwungen war, eine sog. freiheitsentziehende Maßnahme durchzuführen (2024: 2853).

Das entspricht 8,4 Einlieferungen am Tag bzw. gut 1 Einlieferung alle drei Stunden.

Der Grund, warum Personen gegen ihren Willen im Polizeigewahrsam bleiben müssen ist unterschiedlich. In 1457 Fällen lag eine strafprozessuale Festnahme vor (2024: 1361). Hierbei handelt es sich um Ermittlungen im Strafverfahren oder die Vorführung vor die Haftrichterin oder Haftrichter oder um die Vollstreckung eines Haftbefehles. Je nach Sachverhalt werden die Personen nach Abschluss der Ermittlungen oder richterlicher Entscheidung wieder auf freien Fuß gesetzt oder zur JVA gebracht.

In 1607 (2024: 1459) Fällen lag jedoch eine gefahrenabwehrende Maßnahme zu Grunde. Das heißt, dass davon ausgegangen werden musste, dass die Person im Begriff war, eine Straftat zu begehen und keine andere Möglichkeit bestand, dies mit anderen Mitteln zu verhindern. Häufig ist das bei alkoholisierten Personen der Fall. Die Entlassung erfolgt dann in der Regel nach einigen Stunden oder am Folgetag.

Seit 2018 besteht zudem die Möglichkeit des längerfristigen Gewahrsams für bis zu maximal 28 Tage. Zugrunde liegen muss dann aber eine wirklich schwerwiegende Gefahr. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand eine terroristische Aktivität plant oder im Rahmen der häuslichen Gewalt die Verwirklichung eines Verbrechenstatbestands zu erwarten ist. Dies war 2025 7 Mal der Fall (2024: 9).

Eine Begründung für die Entwicklung der Einlieferungszahlen ist nur schwer festzustellen. Während erhöhte strafprozessuale Festnahmen durchaus das Ergebnis von erhöhter polizeilicher Fahndungs- und Ermittlungsarbeit sein könnte, sind die Sachverhalte, bei denen eine gefahrenabwehrende Ingewahrsamnahme die Folge sein könnte, eher Ausfluss der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung.

Weitere Hintergrundfakten:

Alle eingelieferten Personen im zentralen Polizeigewahrsam haben prinzipiell das Recht, dass eine Richterin oder ein Richter entscheidet, ob sie weiter in Gewahrsam bleiben. Dafür hört die Richterin oder der Richter die eingelieferten Personen in der Regel an. Auf diese richterliche Entscheidung hat die Polizei aufgrund der rechtstaatlichen Gewaltenteilung keinerlei Einfluss.

Die Eingelieferten werden auf 42 Einzelzellen und 3 Sammelzellen verteilt. Hier bekommen sie zu verschiedenen Uhrzeiten Essen und Trinken und verfügen über eine Toilette. Mitarbeitende können über Kameras und Gegensprechanlage den Zustand der Gefangenen kontrollieren. So stellen sie sicher, dass sie sich in keiner Gefahrensituation (medizinisch oder weil sie sich selbst etwas antun möchten) befinden.

Polizeipräsidium Dortmund – Foto: Andreas Trojak / wirSiegen.de

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