(wS/ Kreis Siegen-Wittgenstein 28.05.2026 | Am 11. Juni beginnt die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in Mexiko, Kanada und den USA – und auch in der Siegen-Wittgenstein-Region dürfte die Begeisterung wieder groß sein. Public Viewings, gemeinsame Spielabende und spontane Autokorsos nach einem deutschen Sieg gehören für viele Fans einfach dazu. Damit die WM-Euphorie keine teuren Folgen hat, hat der ACV Automobil-Club Verkehr die wichtigsten Regeln für Autofahrerinnen und Autofahrer zusammengefasst.
Fahnen, Spiegelsocken, Fanschals: Auto-Deko ist erlaubt – aber mit Grenzen
Fahnen auf der Motorhaube, Fanschals auf der Hutablage, Spiegelüberzüge in Landesfarben: Grundsätzlich ist das alles erlaubt – solange die Verkehrssicherheit nicht leidet. Problematisch wird es, wenn die Deko das Sichtfeld einschränkt, die Kennzeichen verdeckt oder integrierte Blinker in den Außenspiegeln abdeckt. Schlecht befestigte Teile, die sich während der Fahrt lösen, können andere Verkehrsteilnehmer gefährden und Bußgelder sowie Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Auf der Autobahn oder bei höheren Geschwindigkeiten empfiehlt der ACV, die Deko vorsorglich abzunehmen.
Autokorso: Feiern ja – aber die Verkehrsregeln gelten weiter
Nach einem deutschen Sieg bilden sich vielerorts spontane Autokorsos. Straßenverkehrsrechtlich ist das nicht ganz unproblematisch: Unnötiges Hin- und Herfahren sowie vermeidbare Lärmbelästigung sind grundsätzlich verboten. Während großer Turniere werden Korsos zwar häufig geduldet – die allgemeinen Verkehrsregeln gelten jedoch ausnahmslos weiter.
Rote Ampeln dürfen nicht ignoriert werden. Das Blockieren von Kreuzungen, um den Korso zusammenzuhalten, kann als Verkehrsbehinderung gewertet werden. Besonders kritisch: Wenn Einsatzfahrzeuge behindert werden oder keine Rettungsgasse mehr gebildet werden kann, drohen empfindliche Strafen. Hupen ist nach § 16 StVO nur zur Gefahrenwarnung erlaubt – beim Korso wird es häufig toleriert, aber darauf verlassen sollte man sich nicht.
Mitfahrer im Überschwang: Fenster zu, anschnallen, keine Pyrotechnik
In der Siegeseuphorie wird schnell vergessen, was im Straßenverkehr gilt. Mitfahrer dürfen sich nicht aus dem Fenster oder dem Schiebedach lehnen. Große Fahnen an langen Stangen oder andere Gegenstände aus dem Fenster zu halten ist verboten. Pyrotechnik – also Bengalos oder Böller – hat im fahrenden Auto nichts verloren. Alle Insassen müssen angeschnallt und auf zugelassenen Sitzplätzen sitzen. Wer andere gefährdet, riskiert Bußgelder, Punkte und im Unglücksfall auch Haftungsfragen.
Smartphone und WM-Livestream am Steuer: Finger weg
Wer während der Fahrt zum Smartphone greift, um den Spielstand zu checken oder das Spiel zu streamen, riskiert mindestens 100 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Selbst ein fest montiertes Gerät mit bewegten Bildern kann als Ablenkung gewertet werden – bereits ein kurzer Blick auf das Display bedeutet bei Tempo 50 mehr als 25 Meter „blind“ unterwegs zu sein. Besser: Livereportage im Radio, oder ein Mitfahrer hält den Fahrer auf dem Laufenden.
Alkohol und Müdigkeit: Die unterschätzten Risiken nach späten Spielen
Viele WM-Spiele finden spät statt. Feier und Heimweg fallen dann schnell zusammen. Für Autofahrer gilt die 0,5-Promille-Grenze – doch bereits ab 0,3 Promille kann bei Fahrfehlern oder Ausfallerscheinungen eine Straftat vorliegen. Fahranfänger in der Probezeit müssen absolut nüchtern sein. Für E-Scooter gelten dieselben Regeln wie fürs Auto – das wird von vielen unterschätzt. Für Fahrradfahrer liegt die Grenze bei absoluter Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille.
Ebenfalls unterschätzt: Müdigkeit nach langen Spielnächten kann die Reaktionsfähigkeit ähnlich stark beeinträchtigen wie Alkohol. Wer sich nicht mehr fit fühlt, sollte auf Taxi, ÖPNV oder eine nüchterne Mitfahrgelegenheit setzen.

Quelle: ACV Automobil-Club Verkehr – Foto: Getty Images/iStockphoto








