(wS/si) Siegen 08.07.2026 | Der Kreis Siegen-Wittgenstein wird künftig ganzjährig vor seinen Dienstgebäuden Flaggen hissen. Den Anfang macht das Kreishaus. An den vier Masten vor dem Hochhaus in der Koblenzer Straße werden die Europa-, Deutschland-, NRW- und Kreisflagge wehen. Die weiteren Dienstgebäude des Kreises in Siegen oder auch Bad Berleburg werden folgen. Welche Fahnen dort gehisst werden, hängt u. a. von der Anzahl der verfügbaren Masten ab. Mit dieser Entscheidung setzt Landrat Andreas Müller einen Beschluss um, den der Kreistag in seiner letzten Sitzung Anfang Juli getroffen hat.
Der Landrat hatte in der Sitzung darauf hingewiesen, dass dieser Beschluss der Beflaggungsverordnung des Landes NRW widerspricht. Nach dieser ordnet das Land zu bestimmten Anlässen eine Beflaggung an, um die Bedeutung einzelner besonderer Tage hervorzuheben. Darüber hinaus räumt die Verordnung des Landes dem Landrat die Möglichkeit ein, aus lokalen Anlässen zu flaggen.
Zu den offiziellen Gedenktagen, an denen in NRW geflaggt wird, gehören der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar), der Geburtstag des Grundgesetzes (23. Mai), der Jahrestag des Aufstandes in der ehemaligen DDR (17. Juni), der Jahrestag des Attentats vom 20. Juli 1944, der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) und der Volkstrauertag. „Durch eine ganzjährige Beflaggung werden diese Tage künftig nicht mehr besonders wahrgenommen werden“, bedauert der Landrat.
Da der mögliche Schaden, der dem Kreis durch das Flaggen entgegen der Beflaggungsverordnung des Landes entsteht, aber eher ideell als materiell ist, verzichtet der Landrat darauf, den Beschluss des Kreistages zu beanstanden.
Mit seiner Entscheidung hat der Kreistag zudem die Möglichkeit gewahrt, wie bisher Sonderbeflaggung am Kreishaus vorzunehmen, etwa zum CSD, zum Veteranentag, bei Großveranstaltungen, zu weiteren Gedenktagen oder etwa bei Besuchen aus Partnerkreisen. Von dieser Möglichkeit beabsichtigt der Landrat auch künftig Gebrauch zu machen.

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