Vorrangzonen für Windkraft in Neunkirchen

Untersuchungen dauern noch an

(wS/nk) Neunkirchen. Der Klimawandel ist sicher eine der größten Herausforderungen, die die Menschheit derzeit zu bewältigen hat. In Bund, Ländern und Kommunen werden unterschiedliche Strategien zum Klimaschutz entwickelt. Die Förderung der erneuerbaren Energien und der Ausbau der Windenergie sollen den Ausstieg aus der Atomkraft beschleunigen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat diesbezüglich eine Vorreiterrolle inne.

Um die angestrebten Ziele zum Klimaschutz durchzusetzen, hat die Landesregierung begonnen, den Landesentwicklungsplan (LEP) anzupassen. Im LEP ist die räumliche Entwicklung des Landes und somit auch der einzelnen Städte und Kommunen festgelegt. Auch die Vorranggebiete für Windkraftanlagen sind im LEP ausgewiesen. In Nordrhein-Westfalen beläuft sich die Fläche, auf der Vorrangzonen für Windkraft eingerichtet werden sollen auf 18.000 Hektar.

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So könnte der Blick von der Oberstraße in Neunkirchens Ortsteil Wiederstein aussehen, wenn die zur Zeit geplanten Vorrangzonen umgesetzt würden.

Um diese vom Land ermittelten Potentiale umzusetzen, wurde seitens der Bezirksregierung in Arnsberg ein Änderungsentwurf des Regionalplans – der „Teilplan Energie“ – auf den Weg gebracht. In ihm sind auch jene Bereiche festgelegt, in denen Windkraft in Neunkirchen möglich sein soll. Innerhalb des Gemeindegebietes sind Vorrangzonen in einer Größe von 166,3 Hektar vorgesehen.

Diese vorläufig ermittelten Zonen sind jedoch nur zum Teil deckungsgleich mit den bisherigen Ergebnissen der Untersuchungen, die die Gemeinde Neunkirchen bislang hat durchführen lassen.

Bürgermeister Bernhard Baumann fürchtet, dass die Modifizierung des Regionalplans zu raumbedeutsamen Änderungen des Landschaftsbildes der Gemeinde führen könne. „Mit dem Teilplan Energie wird ganz klar in die im Grundgesetzt festgelegte Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen eingegriffen. Unsere Planungshoheit wird damit stark eingeschränkt, ganz abgesehen davon, dass diese Maßnahme zusätzliche artenschutzrechtliche Untersuchungen oder weitere Gutachten nach sich ziehen wird“. Und dies, so Baumann, verursache nicht nur erhebliche Kosten, sondern führe auch zu einer zeitlichen Verzögerung von etwa einem Jahr.

Wer sich über die Planungen der Gemeinde Neunkirchen und die des Regionalplanes informieren möchte, kann dies bei der Verwaltung der Gemeinde Neunkirchen tun. Auf der Homepage der Gemeinde Neunkirchen bzw. der Bezirksregierung Arnsberg sind die jeweiligen aktuellen Planungsunterlagen einzusehen. Der Entwurf der Änderung des Regionalplanes liegt bis zum 22. Dezember 2014 liegt der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vor.

Foto-Animation: Gemeinde Neunkirchen

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