(wS/si) Kreis Siegen-Wittgenstein 08.07.2021 | Ab Freitag, 9. Juli 2021, 0:00 Uhr, gelten im Kreis Siegen-Wittgenstein die Regelungen der „Inzidenzstufe 0“ (7-Tages-Inzidenz stabil zwischen 0 und 10) der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Das hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW gestern bekannt gemacht. Da auch das gesamte Bundesland NRW eine stabile 7-Tages-Inzidenz unter 10 hat, sind damit weitere, zusätzliche Lockerungen verbunden.
„Passend zur Ferien- und Urlaubszeit treten nun weitere Lockerungen in Siegen-Wittgenstein in Kraft. In einigen Bereichen wie z.B. bei der Sportausübung gibt es sogar keine Beschränkungen mehr“, freut sich Landrat Andreas Müller: „Dies haben wir unter anderem der großen Impfbereitschaft in unserem Kreis zu verdanken und dem umsichtigen Verhalten der Siegerländer und Wittgensteiner“, so der Kreishaus-Chef: „Trotzdem werbe ich weiterhin um Vorsicht und um die Einhaltung der AHA-L-Regeln: Abstand halten, Hygiene beachten, Maske tragen – wo es Vorschrift ist, und regelmäßig lüften. Wenn wir uns weiterhin daran halten, werden wir hoffentlich auch nach dem Sommer unbeschwert und gesund leben können. Lassen Sie uns das Erreichte nicht leichtfertig aufs Spiel setzen!“
In Siegen-Wittgenstein gelten ab Freitag, 9. Juli 2021, nun die Regeln der „Inzidenzstufe 0“ der Coronaschutzverordnung des Landes NRW für Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz stabil zwischen 0 und 10. Das bedeutet u.a. im Einzelnen:
- Kontaktbeschränkungen: Keine Beschränkungen mehr. Mindestabstände als Empfehlung.
- Gastronomie: Keine Einschränkungen, solange Abstand oder Abtrennung zwischen Tischen; Bedienpersonal mit Test (Selbsttest genügt) oder Maske. Wegfall einfache Rückverfolgbarkeit.
- Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist: Wegfall aller Beschränkungen mit Ausnahme der Maskenpflicht in Innenräumen.
- Freizeit: Keine Beschränkungen. Betrieb von Clubs und Diskotheken innen erlaubt, mit Konzept, Kontaktnachverfolgung und Test.
- Private Veranstaltungen (ausgenommen Partys und ähnliche Feiern): Bei mehr als 50 Teilnehmenden (einschließlich immunisierter Personen) Testpflicht für nicht immunisierte Personen, dann keine Beschränkungen. Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht ab 50 Teilnehmenden weiter beachtet werden.
- Partys und ähnliche Feiern: Wie private Veranstaltungen.
- Große Festveranstaltungen: Erlaubt mit Testpflicht für alle Teilnehmenden.
- Kultur: Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) wahlweise Test oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, im Übrigen keine Beschränkungen. Ab 5000 Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich. Besuch von Museen usw. ohne Einschränkungen (auch ohne Maske). Musikfestivals etc. schon vor dem 27.08. zulässig.
- Sport: Sportausübung ohne Beschränkungen. Sportveranstaltungen außen ohne Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer max. Auslastung von 33 Prozent der Kapazität. Ab 5000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich.
- Außerschulische Bildung: Kontaktdaten erheben, im Übrigen keine Beschränkungen.
- Kinder-/Jugendarbeit: Bei Ferienfreizeiten einmalige Testpflicht zu Beginn des Angebots, bei Kinder- und Jugendreisen zu Anfang und Ende des Angebots. Ansonsten keine Einschränkungen mehr.
- Sitzungen/Tagungen/Kongresse: Keine Beschränkungen.
- Messen und Märkte: Wegfall sämtlicher Beschränkungen.
- Beherbergung/Tourismus: Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen, Testerfordernis nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz über 10.
Grundsätzlich gilt, dass vollständig Geimpfte, Genesene und negativ Getestete gleichgestellt sind.