(wS/Si) Siegen-Wittgenstein 19.07.2021 | „Neustart miteinander“: NRW unterstützt Vereine mit bis zu 5.000 Euro bei Ausrichtung von Veranstaltungen
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat kurzfristig die Aufstellung eines Landesprogramms „Neustart miteinander“ beschlossen, um Vereine bei der Ausrichtung von Veranstaltungen unter Wahrung der geltenden Coronaschutzvorschriften finanziell zu unterstützen. Insgesamt 54 Millionen Euro werden voraussichtlich ab Mitte Juli 2021 zur Förderung ehrenamtlich getragener, öffentlicher Veranstaltungen bereitstehen.
„Als letztes Jahr deutlich wurde, auf was für eine Krise wir zusteuern, haben ganz viele Menschen und Institutionen aus Siegen-Wittgenstein Hilfe organisiert“, so Landrat Andreas Müller. „Die Förderung soll ein Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit der Vereine sein“, so der Landrat weiter.
Zahlreiche, durch Vereine, Verbände und Organisationen getragene Veranstaltungen vor Ort, die zum gesellschaftlichen Miteinander beitragen, konnten über viele Monate nicht stattfinden. Nun, wo mit zunehmendem Impffortschritt öffentliche Veranstaltungen wieder möglich werden, will man den Vereinen dabei finanziell unter die Arme greifen.
„In den vergangenen Monaten hat sich die Stärke des Ehrenamtes in unserem Bundesland gezeigt. Vielerorts hat das bürgerschaftliche Engagement, getragen über Vereine, Verbände und Organisationen, für die Menschen vor Ort Sicherheit in unsicherer Zeit gegeben“, erklärt Ina Scharrenbach, zuständige NRW-Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.
Jeder eingetragene Verein kann als einmalige Unterstützung einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für eine Veranstaltung im Jahr 2021 beantragen (maximal aber 5.000 Euro). Maßstab für die Höhe der Förderung sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der Veranstaltung. Die Antragstellung selbst erfolgt online durch den jeweiligen Verein bei der für ihn zuständigen Bezirksregierung.
Das Landesprogramm wird voraussichtlich ab dem 19. Juli 2021 startklar sein. Weitere Informationen dazu sollen demnächst auf der Internetseite des Ministeriums, www.mhkbg.nrw, veröffentlicht werden.
Eine Voraussetzung für die Antragstellung ist eine Bestätigung der Kommune in Bezug auf die geplante Veranstaltung. Interessierte Vereine können sich diesbezüglich an ihre Kommune vor Ort wenden.
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