(wS/dia) Siegen / Freudenberg 07.04.2026 | Gute Nachrichten für die Menschen in der Region und für das Diakonie Klinikum in Siegen und Freudenberg: Das Oberverwaltungsgericht Münster und das Land NRW haben im Zuge der Krankenhausplanung erlaubt, dass vor Ort zentrale Leistungen im Bereich der Onkologie und der Kardiologie wieder angeboten werden können. Gegen den Wegfall dieser Leistungen hatte das Diakonie Klinikum geklagt. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Münster eine aufschiebende Wirkung der Klagen für vier onkologische Leistungsgruppen – Stammzelltherapie, Leukämie und Lymphome, Rektumkarzinom (Enddarmkrebs) sowie Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) – verfügt. Darüber hinaus hat das Land die aufschiebende Wirkung für eine Leistungsgruppe aus dem Fachbereich der Kardiologie angeordnet: die Elektrophysiologische Untersuchung (EPU) in Verbindung mit dem Ablationsverfahren bei Herzrhythmusstörungen.
Damit gilt bis auf Weiteres der Zustand vor dem Erlass der Planungsentscheidungen. Die Anordnungen gelten außerdem bis zum Abschluss der sogenannten Hauptsacheverfahren, in denen abschließend über die Klagen entschieden wird. Dies kann über alle Instanzen hinweg Jahre dauern. Bis dahin dürfen die Leistungen erbracht werden. Die angeordnete aufschiebende Wirkung durch das Oberverwaltungsgericht beziehungsweise das Land NRW markiert für das Diakonie Klinikum eine wichtige Weichenstellung. Dadurch kann das onkologische und kardiologische Angebot wieder deutlich umfassender bereitgestellt werden. Dies bedeutet einen spürbaren Gewinn für die Versorgungsqualität der Patientinnen und Patienten in der Region.

Das Diakonie Klinikum (hier das Ev. Jung-Stilling-Krankenhaus in Siegen) darf nach Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster und des Landes NRW mehrere Leistungsgruppen bis auf Weiteres wieder anbieten. Foto: Diakonie in Südwestfalen







