Grünes Licht für Containerterminal-Ausbau

wS/kr  – Kreuztal/Arnsberg – Die Bezirksregierung Arnsberg hat das Planfeststellungsverfahren für die Ertüchtigung des KV-Containerterminals an der Hüttenstraße in Kreuztal (Anlage für den Kombinierten Güterverkehr) erteilt. Ein Jahr nach Einreichendes Antrages ist das Verfahren beendet und damit dem Vorhabenträger, der Kreisbahn Siegen-Wittgenstein GmbH (KSW), Rechtssicherheit gegeben. Sofern der Beschluss nicht beklagt wird, ist mit einem Umbaubeginn Anfang 2014 zu rechnen.

Der vorliegende Planfeststellungsbeschluss umfasst die Ertüchtigung des bestehenden Containerterminals für den Kombinierten Verkehr (KV-
Containerterminal) Kreuztal mit direktem Anschluss an den Güterbahnhof Kreuztal an der DB-Hauptstrecke  Hagen – Gießen durch die Kreisbahn
Siegen-Wittgenstein GmbH.

Aufgrund der besonderen Zunahme beim Umschlag von Containern in den letzten Jahren und der damit verbundenen Steigerung des Bedarfs an
KV-Umschlagskapazität hat sich die KSW zum Ausbau ihres Containerumschlagplatzes entschlossen, um die Nachfrage im Großraum Südwestfalen insbesondere im  Drei-Länder-Eck zwischen Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen bedienen zu können.

Durch den Grunderwerb aus einer benachbarten Teilfläche, einer erforderlichen Umlegung des derzeit grundstückteilenden Straßenabschnittes und durch einen 190 Meter langen Gleisrückbau werden die notwendigen Strukturen und der Flächenbedarf für den verbesserten Betrieb einer Container-umschlaganlage erzielt.

Die straßenseitige Anbindung erfolgt über die Hüttenstraße. Von der Einmündung der Hüttenstraße in die Siegener Straße bestehen sowohl in
nördlicher als auch in südlicher Richtung Zufahrten auf die Hüttentalstraße (B 54) und über diese Anschlüsse zur BAB 45 und BAB 4 sowie zu den
Bundesstraßen 508 und 517.

Um die bestehenden Lärmimmissionsgrenzen einzuhalten, ist eine Abschirmung zu den angrenzenden Gebieten erforderlich. Es soll u.a. eine gleisseitige
Schallschutzwand gebaut werden, deren Raumbedarf durch den Rückbau eines bestehenden Gleises geschaffen werden soll.

Im Erörterungstermin am 09.07.2013 erhielten alle, die rechtzeitig Stellungnahmen und Einwendungen formuliert hatten, Gelegenheit im direkten
Gespräch mit dem Vorhabenträger unter Moderation der Bezirksregierung das Verfahren und die berührten Interessen und Bedenken vor Ort in Kreuztal zu erörtern. Überwiegend wurden Verkehrs- und Lärmbeeinträchtigungen sowie private Eigentumsbelange geltend gemacht. Diese konnten durch verschiedene Begleitmaßnahmen und der Vorhabenträgerin auferlegte Regelungen derart abgemindert werden, dass das Vorhaben durch Planfeststellung zugelassen werden kann.

Der Planfeststellungsbeschluss mit den planfestgestellten Unterlagen liegt in der Zeit vom 05.11.2013 bis einschließlich 18.11.2013 bei der Stadt Kreuztal während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Hierauf wird vor den Herbstferien per öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der
Bezirksregierung und in den örtlichen Tageszeitungen hingewiesen.

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