wS/red – Bonn/Krombach – Das Bundeskartellamt hat Geldbußen wegen verbotener Preisabsprachen bei Bier in Höhe von insgesamt 106,5 Millionen Euro gegen fünf Unternehmen sowie sieben persönlich Verantwortliche verhängt. Davon betroffen ist auch die Krombacher Brauerei. Neben den heimischen Bierbrauern werden auch die Bitburger Braugruppe, Veltins, die Warsteiner Brauerei und die Privat-Brauerei Barre zur Kasse gebeten.
Ausgelöst hatte das Verfahren ein Bonusantrag der Anheuser-Busch InBev Germany Holding GmbH (AB InBev), gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt wird. Die Ermittlungen gegen zwei weitere Brauereikonzerne sind noch nicht abgeschlossen. Gleiches gilt für vier regionale Brauereien aus Nordrhein-Westfalen sowie den entsprechenden Regionalverband wegen der Beteiligung an einem regionalen Absprachekreis.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Durch unsere Ermittlungen konnten wir Absprachen zwischen Brauereien nachweisen, die überwiegend auf rein persönlichen und telefonischen Kontakten beruhten. Für Fassbier wurden die Preiserhöhungen der Jahre 2006 und 2008 in der Größenordnung von jeweils fünf bis sieben Euro pro Hektoliter abgesprochen. Für Flaschenbier wurde in 2008 eine Preiserhöhung abgesprochen, die zu einer Verteuerung des 20-Flaschen-Kastens von einem Euro führen sollte.“
In gemeinsamen Treffen und bilateralen Kontakten erreichten zunächst die überregional tätigen Brauereien eine Vereinbarung über eine Preiserhöhung, über die betroffenen Gebinde (Fass- und/oder Flaschenbier) und über ihre Größenordnung. Anschließend stimmten sich einige der überregional tätigen Brauereien (AB InBev, Veltins und Warsteiner) mit in Nordrhein-Westfalen tätigen regionalen Brauereien (u.a. Barre) auf Sitzungen des regionalen Brauereiverbandes im Juni 2006 und September 2007 über diese Preiserhöhungen ab.
Im Laufe des Verfahrens haben neben AB InBev (Beck’s) auch Bitburger, Krombacher, Veltins und Warsteiner auf der Basis der Bonusregelung mit dem Bundeskartellamt kooperiert. Darüber hinaus konnte mit allen fünf am Montag mit Geldbußen belegten Unternehmen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (so genanntes „Settlement“) erzielt werden. Beides – Kooperation und „Settlement“ – wurde für die jeweiligen Unternehmen bußgeldmindernd berücksichtigt.
Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.
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