wS/po/wf. Lennestadt – Im Rahmen einer Geschwindigkeitsüberwachung in Lennestadt-Germaniahütte wurden am Donnerstagabend gegen 23:40 Uhr zwei Kräder, davon ein Leichtkraftrad (altersbedingt beschränkt auf 80 km/h) mit 107 km/ h gemessen. Beide Fahrzeuge sollten angehalten werden, der 16-jährige Fahrer des offensichtlich „frisierten“ Leichtkraftrades hielt kurz, flüchtete dann aber in Richtung Maumke.
Im Rahmen der Fahndung konnte der Jugendliche später kurz vor Erreichen der Wohnanschrift angetroffen und erneut angehalten werden. Am LKR wurden technische Veränderungen festgestellt, so dass aus dem Leichtkraftrad führerscheinrechtlich ein Kraftrad geworden war. Die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis konnte der Jugendliche jedoch nicht vorweisen, so dass die Weiterfahrt untersagt wurde. Den Beamten gegenüber gab der junge Lennestädter an, er habe am Tag der Überprüfung die theoretische Prüfung für die Führerscheinklasse B (PKW – Fahren mit 17) bestanden. Die fällige Anzeige dürfte den Termin für die Erlaubnis zum Führen von PKW nun deutlich verzögern.