wS/ksw Siegen Wittgenstein – In der letzten Woche hat ein Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg gegenüber der Kreisverwaltung mitgeteilt, dass diese in der Frage der Anbringung von Aufklebern zur „Route 57“ auf behördlichen Dienstfahrzeugen der Rechtsauffassung sei, dass das Anbringen der Aufkleber auf Dienstfahrzeugen nicht zulässig ist und somit ein anderer rechtlicher Standpunkt vertreten werde als durch den Kreis.
Landrat Paul Breuer hatte in Zusammenhang mit der Anbringung der Route 57-Aufkleber auf einer Lok der KSW Kreisbahn Siegen-Wittgenstein GmbH (KSW) betont, dass der Kreis bei seiner Rechtsauffassung bleibt, nach welcher das Anbringen der Aufkleber auf den Dienstfahrzeugen zulässig ist, weil hiermit zur Umsetzung eines eindeutigen Kreistagsbeschlusses für diese Verkehrsverbindung beigetragen wird.
Unabhängig hiervon hatte der Landrat zwischenzeitlich die Entfernung der Aufkleber von den Dienstfahrzeugen veranlasst. Breuer: „Die Maßnahme hat ihr Ziel erreicht und ist beendet.“ Der Landrat hatte sich bereits bei der Vorstellung der Aktion mit der KSW zu den PKW-Aufklebern geäußert. Mit der Entfernung der Aufkleber solle vermieden werden, dass das eigentliche Ziel der besseren Verkehrsanbindung Wittgensteins und des nördlichen Siegerlandes durch eine fein ziselierte Rechtsdiskussion aus den Augen gerät.
Anzeige – Bitte beachten Sie auch die Angebote unserer Werbepartner
[adrotate group=“3″]