wS/ksw – Erndtebrück – Bürger zum Mitmachen bei Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen eingeladen – Nach fünfjähriger Bearbeitungsphase ist der Landschaftsplan Erndtebrück jetzt in Kraft getreten. „Der Landschaftsplan ist ein zentrales Instrument für die Erhaltung, nachhaltige Sicherung und Entwicklung von Natur und Landschaft“, betont Landrat Paul Breuer. Er hebt die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit der Gemeinde
Erndtebrück bei der Aufstellung des Planes hervor. „Die kooperative Aufstellung der Landschaftspläne nicht gegen die Beteiligten vor Ort,
sondern in enger Zusammenarbeit hat sich erneut bewährt“, unterstreicht Breuer.
Der Landschaftsplan setzt neun Naturschutzgebiete, ein großflächiges Landschaftsschutzgebiet, sieben Naturdenkmale und 17 Geschützte Landschaftsbestandteile fest. Hinzu kommen einzelne Umbruchverbotszonen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes. Die überwiegende Anzahl der
Schutzgebiete war bereits zuvor per Verordnung durch die Bezirksregierung Arnsberg geschützt. Teils wurden sie in ihrer Abgrenzung verändert und den aktuellen Bedingungen angepasst. Neu ausgewiesen wurde das Naturschutzgebiet „Bärenkaute“ südlich von Schameder. Es handelt sich um ein ausgedehntes Feuchtgebiet, das teils bewaldet ist und teils als Grünland genutzt wird. Hier hat die Unter Landschaftsbehörde in den vergangenen Jahren zusammen mit den
Eigentümern und Landwirten verschiedene erfolgreiche Maßnahmen zur Optimierung dieses teils moorigen Hangbereiches durchgeführt.
Im September 2006 hatte der damalige Kreistag nach einem Antrag des Rates der Gemeinde Erndtebrück die Aufstellung des Landschaftsplanes Erndtebrück beschlossen und damit die Kreisverwaltung beauftragt, die fachlichen Grundlagen zu erarbeiten.
An eine intensive Erfassung des Zustandes von Natur und Landschaft schloss sich eine fast zweijährige öffentliche Beteiligungsphase an.
Hier konnten Bürger, Eigentümer und öffentliche Planungsträger ihre Anregungen einbringen und Bedenken vortragen, wodurch es anschließend zu
Veränderungen der Planinhalte kam. Im Sommer 2011 setzte sich dann wieder der Kreistag mit den Inhalten des Landschaftsplanes und den
vorgetragenen Anregungen und Bedenken auseinander. In dieser Kreistagssitzung wurde der Landschaftsplan dann als rechtsverbindliche
Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 21. Dezember 2011 ist der Landschaftsplan Erndtebrück nun rechtskräftig.
Der Landschaftsplan Erndtebrück stellt eine Vielzahl von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen dar, die zu einer Verbesserung des Zustandes von
Natur und Landschaft beitragen sollen. „Ein Großteil der beschriebenen Maßnahmen kann auch als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme für geplante
Bauvorhaben im Außenbereich dienen -z.B. beim Stallbau, Waldwegebau oder kommunalen Bauvorhaben – oder ggf. auch als Ökokonto-Maßnahme
angerechnet werden“ erläutert Helge Klinkert, Dezernentin für Bauen und Umwelt des Kreises Siegen-Wittgenstein: „Bereits während der
Aufstellung des Planes wurden von Eigentümern, engagierten Bürgern und der Gemeinde Erndtebrück die ersten im Landschaftsplan dargestellten
Pflegemaßnahmen aufgegriffen und umgesetzt“.
Aufgrund der Vielzahl der im Landschaftsplan dargestellten und empfohlenen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen hofft die Kreisverwaltung
bei der Umsetzung des Landschaftsplanes auch zukünftig auf eine große Unterstützung und Mitwirkung von Bürgern, Grundstückseigentümern,
Landwirten, Waldbesitzern und Planungsträgern. Zur Finanzierung können grundsätzlich Fördergelder, die Anerkennung als Ausgleichsmaßnahme oder
Ersatzgelder dienen.
Bürger, Vereine, Wanderer und Naturinteressierte, die sich über den Landschaftsplan Erndtebrück informieren möchten, können den Plan während
der Dienstzeiten bei der Unteren Landschaftsbehörde einsehen oder für einen Unkostenbeitrag von 6 Euro als CD-ROM zur Verfügung gestellt
bekommen. Informationen zum Landschaftsplan können auch bei der Unteren Landschaftsbehörde telefonisch (Tel: 0271 333-1838) oder über E-mail
(ulb@siegen-wittgenstein.de) erfragt werden. Der Landschaftsplan kann darüber hinaus ab sofort auch auf der Internetseite des Kreises
(www.siegen-wittgenstein.de) unter Bürgerservice/Umwelt/
Anzeige – Bitte beachten Sie auch die Angebote unserer Werbepartner
[adrotate group=“3″]