wS/ksw Siegen Wittgenstein – 19.06.2012 – Wer innerhalb von Nordrhein-Westfalen umzieht, kann künftig sein bisheriges Autokennzeichen behalten. Geht zum Beispiel ein Siegener zum Studieren nach Aachen und meldet dort seinen ersten Wohnsitz an, kann sein Auto auch weiterhin das „SI“-Kennzeichen behalten. Diese Neuregelung gilt ab dem 1. Juli 2012. Darauf weist der Kreis Siegen-Wittgenstein jetzt hin. Voraussetzung ist, dass der Halter des Fahrzeuges nach dem Umzug immer noch der gleiche ist.
Allerdings muss man nach dem Umzug das Auto auch künftig in dem neuen Zulassungsbezirk ummelden. Dafür sind wie bisher Fahrzeugbrief und -schein und eine EVB-Nummer für die Versicherungsbestätigung erforderlich. Der Kosten- und der ideelle Vorteil liegen darin, dass keine neuen Kfz-Schilder angefertigt werden müssen.
Weitere Neuregelung: Ab dem 1. Juli können Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse (z.B. zwei Pkw) beantragt werden. Nicht möglich ist dagegen ein Wechselkennzeichen für unterschiedliche Fahrzeugklassen wie z.B. für ein Auto und ein Motorrad. Gegenüber einer Einzelzulassung ist die Zuteilung eines Wechselkennzeichens jedoch mit etlichen Einschränkungen verbunden. Zum Beispiel gilt das Fahrzeug, das aktuell nicht am Straßenverkehr teilnimmt, als nicht zugelassen. Damit darf es dann auch nicht im öffentlichen Raum – etwa auf der Straße vor dem Haus – abgestellt werden. Aus einem Wechselkennzeichen ergeben sich keine steuerlichen und versicherungsmäßigen Vorteile gegenüber einer Einzelzulassung.
Nähere Auskünfte zu beiden Neuregelungen erhalten Interessierte bei der Zulassungsstelle des Kreises Siegen-Wittgenstein unter Telefon 0271 333-1040 oder per Mail an die E-Mail-Adresse zulassung@siegen-wittgenstein.de.
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