Strafverfahren gegen katholischen Pfarrer: Urteil rechtskräftig

wS/wf. Siegen / Netphen /Paderborn – 09.08.2012 – Das Urteil des Amtsgerichts Siegen gegen einen heute 55jährigen katholischen Pfarrer wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften in neun Fällen und Besitzes kinderpornographischer Schriften in einem Fall ist rechtskräftig.

Das Amtsgericht hatte den Angeklagten am vergangenen Dienstag (wir berichteten am 31.07.2012) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Angeklagte eine Geldbuße von 4.000 € zahlen.

Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft konnten innerhalb einer Woche Berufung zum Landgericht oder Revision zum Oberlandesgericht einlegen. Von dieser Möglichkeit haben sie keinen Gebrauch gemacht. Damit hat das Urteil nunmehr Bestandskraft.

Bild: wirSiegen.de Archiv
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