Naturverträgliche Erholung zum Schutz der Bodenbrüter

wS/ksw Siegen Wittgenstein – Die Trupbacher Heide, der ehemalige Truppenübungsplatz der Belgier, in Siegen und Freudenberg ist aufgrund seiner Ungestörtheit, der Nähe zum Siedlungsraum und der Fernblickmöglichkeiten über das Siegerland ein seit vielen Jahren beliebtes Ausflugs- und Erholungsziel für Wanderer, Erholungssuchende und Naturliebhaber. Gleichzeitig bietet er ein großflächig zusammenhängendes Refugium für viele seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten und wurde daher mit den Landschaftsplänen Siegen und Freudenberg als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

Bekanntermaßen zählen Naturschutzgebiete aufgrund ihrer extensiven Nutzung und damit verbundenen Vielfalt an Lebensräumen auch zu den attraktivsten Naherholungsgebieten bzw. Kulturlandschaften. Eine behutsame Erholungsnutzung steht auch nicht im Widerspruch mit den Zielen des Naturschutzes, informiert die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein. Bekannt ist, dass das Gebiet auch aufgrund seiner Bedeutung für verschiedene Tier- und Pflanzenarten einen europäischen Schutzstatus als FFH-(Flora-Fauna-Habitat)Gebiet genießt und sich in seinem Zustand nicht verschlechtern darf.

Die zwischenzeitlich von einem Hüteschafbetrieb bewirtschafteten Heideflächen sind u.a. Lebens- und Brutraum für die seltene Heidelerche (lat. Lullula arborea), einem Zugvogel, der als Kurzstreckenzieher in Südwesteuropa überwintert und im Frühjahr und Sommer die sonnenexponierten, trockensandigen Heide- und Magerrasenflächen auf dem Truppenübungsplatz bewohnt. In diesem Schutzgebiet besteht die größte Heidelerchen-Population in Südwestfalen. Die Heidelerche baut ein gut verstecktes Bodennest, meist in der Nähe von Bäumen, in das ab April 3 – 6 Eier abgelegt werden.

Die Untere Landschaftsbehörde weist darauf hin, dass es im Spannungsfeld Naturschutz und Erholung in den vergangenen Jahren immer wieder zu Problemen gekommen ist, weil sich einzelne Bürger nicht an die notwendigen Regeln halten und im Naturschutzgebiet campieren, zelten, Feuerstellen einrichten, Moto-Cross fahren oder ihre Hunde frei laufen lassen. Besonders empfindlich, zum Teil mit der Aufgabe der Brut, reagieren am Boden brütende Vögel wie die Heidelerche auf diese ungelenkten und im Schutzgebiet nicht zulässigen Freizeitaktivitäten. Diese Tätigkeiten stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können von der Unteren Landschaftsbehörde mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.

Die Untere Landschaftsbehörde bittet daher erneut alle Erholungssuchenden – zum Schutz nicht nur dieser seltenen Vogelart – die Verbote des Naturschutzgebietes zu beachten und daher das Gebiet nur auf den vorhandenen oder durch den SGV gekennzeichneten Wegen A2, A3 und A4 zu betreten sowie Hunde grundsätzlich nur angeleint auszuführen.

Wandern und Natur erleben auf der Trupbacher Heide ist, auch wenn man auf den Wegen bleibt und den Hund anleint, zu jeder Jahreszeit ein tolles und lohnendes Erlebnis. Mit etwas Glück können die Bürger dann auch in diesem und in den kommenden Jahren mit dem Fernglas die Heidelerchen beobachten oder den charakteristischen Gesang, der wohlklingend und schwermütig („lüre – lüre – lüre“) bereits im zeitigen Frühjahr im Singflug oder von Singwarten aus vorgetragen wird, hören.

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