wS/sw – Siegen-Wittgenstein – Der Bundestag hat mit dem zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts ab dem heutigen 1. August 2013 unter anderem die Gebühren für Bußgeldbescheide erhöht.
So ist der Erlass eines Bußgeldbescheides nach der neuen gesetzlichen Regelung jetzt mit einer Mindestgebühr von 25 Euro statt bisher 20 Euro verbunden. Hinzu kommen 3,50 Euro Zustellkosten.
Der Kreis hat diese Änderungen der Gebühren umgesetzt und kommt damit seiner gesetzlichen Verpflichtung nach.
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