Rufbereitschaftsdienst für Rat und Hilfe

wS/ne  – Netphen – Der Bereich Ordnung ist eine der wichtigsten Organisationseinheiten in jeder Kommunalverwaltung. Die Gefahrenabwehr zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist hier ein zentraler Aufgabenbereich. Nachbarschaftsstreitigkeiten aller Art zählen nicht zu den ordnungsbehördlichen Kernaufgaben. Sie sind möglichst im persönlichen Gespräch, mittels einer Schiedsperson oder zuletzt über den Rechtsweg zu klären.

Damit die Bürger auch außerhalb der Dienststunden Rat und Hilfe einholen können, ist ein ordnungsbehördlicher Rufbereitschaftsdienst eingerichtet, der von einzelnen Mitarbeitern der Stadtverwaltung Netphen wahrgenommen wird. Dieser ist erreichbar unter der Rufnummer 0175/4062761.

Die Stadt Netphen weist darauf hin, dass der Bereitschaftsdienst außerhalb der Dienstzeit nur in dringenden Fällen anzurufen ist. Dabei muss es um die Abwehr einer unmittelbaren, erheblichen Gefahr für Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder zur Beseitigung einer akuten Notlage gehen, die wegen der besonderen Dringlichkeit keinen Aufschub bis zum nächsten Dienstbeginn duldet. Konkrete Beispiele sind die erforderliche zwangsweise Unterbringung psychisch Kranker, die sich selbst oder andere gefährden oder die notwendige Beseitigung von Obdachlosigkeit.

Aufgaben, die nicht einer unmittelbaren und unaufschiebbaren Gefahrenabwehr dienen, wie z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, Lärmbelästigungen aller Art, verbotswidriges Parken, defekte Straßenlampen, illegale Müllentsorgung, mangelhafte Straßenreinigung und Winterdienst sind keine Aufgaben des Bereitschaftsdienstes.

Hierfür stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Netphen während der regulären Dienstzeiten zur Verfügung.

Die Stadt Netphen bittet ihre Bürgerinnen und Bürger um Beachtung und Verständnis.

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