wS/drk – Siegen-Wittgenstein – In den Kindergärten des Deutschen Roten Kreuzes in Burbach, Wilnsdorf und Neunkirchen laufen die Vorbereitungen zur Neuaufnahme der Kindergartenkinder für das Kindergartenjahr 2014/2015.
„Wir bitten alle Eltern sich bis zum 08.11.2013 beim DRK zu melden, wenn Sie einen Kindergartenplatz für das nächste Jahr benötigen. Es ist sehr oft der Fall, dass mehr Kinder als Kindergartenplätze in einzelnen Einrichtungen vorhanden sind. Gemäß einer Absprache zwischen den verschiedenen DRK-Trägern der Einrichtungen und der Gemeinden, werden als Aufnahmekriterien das Alter, die Ortsansässigkeit sowie unter Umständen soziale Gesichtspunkte angewandt“, sagt Petra van Vorst, Kindergarten Abteilungsleiterin beim DRK-Kreisverband Siegen-Wittgenstein e.V..
Soweit dem Träger die Kinder bekannt sind, werden diese zunächst nach ihrem Alter berücksichtigt. Die Kindergarten-Leiterinnen haben in der Regel die bekannten Erziehungsberechtigten in der durch das Alter vorgegebenen Reihenfolge bereits angeschrieben und das Interesse an einem freien Kindergartenplatz abgefragt.
Da nicht sicher ist, dass dem Kindergarten alle Kinder bekannt sind, die aufgenommen werden möchten, sollten interessierte Eltern die z.B. aufgrund des Zuzugs in einen Ortsteil noch keinen Kontakt mit dem jeweiligen Kindergarten hatten, sich jetzt Anfang November auf jeden Fall melden. Die Verwaltung des Jugendamtes hat den Antragsstichtag nach dem Kinderbildungsgesetz NRW für alle Tageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreises Siegen-Wittgenstein auf den 15.01.2014 festgelegt. Der im Vorfeld erforderliche Abstimmungsprozess zwischen Kindergärten, Träger und Jugendamt benötigt eine zeitliche Vorbereitung.
„Bei der Interessenbekundung geht es sowohl um das grundsätzliche Interesse an einer Aufnahme in den DRK-Kindergarten, als auch den wöchentlichen Umfang an Stunden (Betreuungswünsche), welche in einem persönlichen Gespräch mit der jeweiligen Kindergarten-Leiterin zu klären sind. Wenn die schriftliche Interessenbekundung nicht bis zum Stichtag erfolgt, verfällt der Platz zugunsten eines anderen Kindes“, ergänzt Petra van Vorst.
Laut DRK werden vor der endgültigen Vergabe der freien Kindergartenplätze ggf. soziale Gesichtspunkte berücksichtigt. Dazu gehören z.B. die Krankheit beider oder eines Elternteiles, alleinerziehende Mütter oder Väter, oder Zuzug schulpflichtiger Kinder. Diese Kriterien können zu einer bevorzugten Aufnahme in den Kindergarten führen.
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