wS/sie – Siegen – Die städtische Grünflächenabteilung wird bis Ende Februar 2014 wieder einige Pflege- und Verjüngungsschnittarbeiten in naturnahen Gehölzflächen durchführen. Mit dieser Maßnahme soll der Dichtstand der Gehölze beseitigt werden, damit sich auch die Wildkrautzonen unmittelbar am Boden weiter entwickeln können und somit den Kleinlebewesen einen Lebensraum bieten.
Sicherheitsrisiko für Bürgerinnen und Bürger
Damit wird zudem einer Bodenerosion, insbesondere an Hanglagen, vorgebeugt. Gefällt werden müssen auch einige Bäume, die durch Fäulnis im Stammfußbereich, Pilzbefall, Kronenbruch etc. zum Sicherheitsrisiko für Bürgerinnen und Bürger werden können. Die Verkehrssicherheitspflicht der Stadt Siegen als Eigentümerin dieser Bäume erfordert diese Maßnahmen.
Ersatzpflanzungen von Bäumen und Wildgehölzen
Die Baumkommission des Ausschusses für Umweltschutz, Landschaftspflege und Energie des Rates der Stadt Siegen hat die Maßnahmen in der Sitzung am 12. November 2013 beschlossen. Gleichzeitig wurden von ihr Ersatzpflanzungen von Bäumen und Wildgehölzen, wenn möglich an gleicher Stelle oder an anderen Stellen im Stadtgebiet, festgelegt. In Anlehnung an das Landschaftsschutzgesetz sind die Arbeiten immer vom 1. Oktober des alten Jahres bis zum 28. Februar des Folgejahres zugelassen.
Die Arbeiten erfolgen in nachfolgenden Stadtbezirken: Stadtbezirk Nord: Buchener Straße, Schützenwiese; Stadtbezirk Mitte: Steubenstraße, Fischbacherberg Erfahrungsfeld „Schön und Gut“, Wilhelm-Münker-Straße; Stadtbezirk West: Walzenweg, Schelderberg ab Heisberger Weg, Schelderberg Sonnenhangschule, Liegnitzer Straße, Im Boden; Stadtbezirk Ost: Oberlinstraße/Theodor-Noa-Straße, Rehbachstraße, In der Hellenbach, Netphener Straße; Stadtbezirk Süd: Karl-Barth-Straße, Unter der Burg, Am Freibad, Wiedthalstraße, Carl-Dresler-Straße, Eduard-Schneider-Davids-Straße, Schorches Weg, Eiserfelder Straße.
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