Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

(wS/neu)  Neunkirchen– Die Senioren-Service-Stelle der Gemeinde Neunkirchen informiert in Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein und dem Kreisklinikum Siegen über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – Jeder will über sein Leben selbst bestimmen. Doch was geschieht, wenn man durch Behinderung oder Krankheit nicht mehr dazu in der Lage ist? Auch im Alter ist es nicht jedem vergönnt, alle persönlichen Angelegenheiten selbstständig regeln oder veranlassen zu können. Wann ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll und wie erstellt man eine aussagekräftige Patientenverfügung?

Fachleute beraten Interessenten

Bettina Großhaus-Lutz, Seniorenberaterin der Gemeinde Neunkirchen, betont die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht nicht nur im Alter, sondern bereits mit Eintritt in die Volljährigkeit. Denn weder Kinder, noch Eltern oder Ehepartner können sich im Ernstfall automatisch vertreten, hier ist eine Bevollmächtigung z.B. über eine Vorsorgevollmacht erforderlich, mit der sich alle wichtigen Dinge regeln lassen. Infos gibt es dazu am Donnerstag, 24.April,ab 17 Uhr im Otto-Reiffenrath-Haus Neunkirchen.

Als Referentin ist Sybille Schneider-Spies von der Kreisbetreuungsbehörde eingeladen. Sie wird einen Überblick zur Vorsorgevollmacht geben und erläutern, was wichtig bei der Erstellung ist und wie eine solche Vollmacht wirkt.

Im Anschluss daran wird Dr. Ulrich Feldkamp, Oberarzt am Kreisklinikum, Siegen zur Patientenverfügung referieren. In dieser Willenserklärung wird unter anderem festgelegt, ob und wie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden soll und welche Maßnahmen möglicherweise unterlassen werden sollen.

Im Anschluss an die Vorträge besteht ausreichend Zeit, um bestehende Fragen zu erörtern.

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