Regierung Kraft kassiert vierte Niederlage

(wS/si) Siegen/Düsseldorf. Am Dienstag hat der Landesverfassungsgerichtshof in Münster in seltener Deutlichkeit festgestellt, dass das rot-grüne Besoldungsgesetz gegen die Landesverfassung verstößt. Die festgestellte Verfassungswidrigkeit betrifft Beamtinnen und Beamte bei der Landesverwaltung ebenso wie auch Kommunalbeamte in den Rathäusern und Kreishäusern in Siegen-Wittgenstein. „Die Deutlichkeit, mit der der Verfassungsgerichtshof das Besoldungsgesetz von Finanzminister Walter-Borjans als ‚evident verfassungswidrig‘ abgeurteilt hat, ist schon bemerkenswert. Das zeigt: Das Gesetz war handwerklich schlecht gemacht. Es zeigt auch: Es war richtig, dass wir diese Klage erhoben haben“, betont der Siegener CDU-Landtagsabgeordnete Jens Kamieth. „Damit kassiert die Regierung Kraft bereits die vierte schwere Niederlage beim Verfassungsgerichtshof in dem wichtigsten Politikfeld des Landes: der Haushalts- und Finanzpolitik.“

Jens-Kamieth1Das rot-grüne Besoldungsgesetz sei aber auch ein grober politischer Fehler gewesen, so der CDU-Abgeordnete weiter. Entgegen aller Warnungen der Fachleute habe die rot-grüne Landesregierung dieses verfassungswidrige Gesetz „nach Gutsherrenart“ auf den Weg gebracht, ohne vorher mit den Beamtenverbänden und den Gewerkschaften zu sprechen. Kamieth: „Rot-Grün hat die Grundsätze der sozialen Partnerschaft völlig außer Acht gelassen. Und das obwohl die Beamtenverbände zu einem Dialog bereit gewesen wären. Für eine Einigung mit der Beamtenschaft hätte es viele Wege neben einer 1:1-Übertragung gegeben. Andere Bundesländer wie das Saarland haben das vorgemacht. Rot-Grün hat sich dagegen bewusst für den verfassungswidrigen Weg des Durchregierens entschieden.“

Die CDU-Fraktion hat die rot-grüne Landesregierung in dieser Woche in der Plenardebatte aufgefordert, schleunigst das verlorene Vertrauen der Beamtinnen und Beamten in das verfassungsgemäße Handeln der Landesregierung wieder herzustellen. „Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie dem Parlament umgehend einen verfassungskonformen Entwurf eines neuen Besoldungsgesetzes vorlegt und aus der Haushaltssperre heraus eine ordentliche Finanzplanung auf den Weg zu bringen und strukturelle Sparvorschläge zu machen. Andere Bundesländer haben gezeigt, wie vernünftige Finanzpolitik und angemessene Beamtenbesoldung in Einklang gebracht werden können.“

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