(wS/siwi) Siegen-Wittgenstein. Eltern sollen ihre Kinder mit einem guten Gefühl in einen Verein schicken können. Insbesondere ohne Angst haben zu müssen, dass es zu sexuellen Übergriffen durch möglicherweise einschlägig Vorbestrafte kommt. Deshalb sollen sich Vereine mit Kinder- und Jugendarbeit künftig von ehrenamtlichen Mitarbeitern erweiterte Führungszeugnisse vorlegen lassen – das sieht das Bundeskinderschutzgesetz vor. Der Kreis Siegen-Wittgenstein will jetzt mit allen Vereinen Vereinbarungen unterzeichnen, in denen diese sich verpflichten, die Führungszeugnisse vorlegen zu lassen. Ab 2015, so das Ziel des Kreises, erhalten nur noch Vereine eine Förderung vom Kreis, wenn sie diese Vereinbarung unterzeichnet haben.
Dieses Vorgehen wird von zahlreichen Vereinen im Kreisgebiet ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Das wurde jetzt auf drei Veranstaltungen deutlich, auf denen der Fachservice Jugend und Familie des Kreises und der Kreisjugendring über das neue Bundeskinderschutzgesetz informiert haben. Über 130 Vertreter von 109 Sportvereinen, kirchlichen Gruppen, Feuerwehren oder anderen Vereinen haben daran teilgenommen.
„Wir müssen dafür sorgen, dass in unseren Vereinen niemand tätig wird, der eine einschlägige Vorstrafe hat“, waren sich Kreis und Vereinsvertreter einig. „Mit der Vorlage der Führungszeugnisse wollen wir gerade die herausfiltern, die eine einschlägige Vorstrafe haben, von der aber niemand etwas weiß“, erläutert Gerold Wagener vom Fachservice Jugend und Familie des Kreises. Das Führungszeugnis muss dann alle fünf Jahre neu vorgelegt werden.
Die Vertreter der Vereine und Verbände machten deutlich, dass ihnen dieses Thema so wichtig ist, dass sie den zusätzlichen bürokratischen Aufwand gerne in Kauf nehmen. Das Führungszeugnis muss lediglich vorgelegt werden, behalten werden die Vereine es nicht. Wenn kein einschlägiger Eintrag vorhanden ist, muss der Verein das lediglich in seinen Unterlagen vermerken. Wer künftig eine Förderung haben will, muss, wie gesagt, diese Vereinbarung abschließen, sofern die Politik diesem Vorschlag der Verwaltung zustimmen wird. Aber: „Um Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen, wollen und müssen wir jeden Verein und Verband erreichen, der in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv ist, unabhängig von einer finanziellen Förderung. Denn Kinderschutz ist ein ganz wichtiges Thema und sollte daher Angelegenheit eines jeden Trägers sein!“, so Heiner Giebeler, Geschäftsführer des Kreisjugendrings.
Bis zum 15. Oktober 2014 sollen alle Vereine und Verbände, die in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind, die Vereinbarung mit dem Kreis unterzeichnen. Die Vereine werden, so weit beim Kreis bekannt, angeschrieben. Sie haben aber auch die Möglichkeit von sich aus aktiv zu werden und die Vereinbarung zu unterzeichnen. Sie seht unter anderem auf der Homepage des Kreisjugendrings Siegen-Wittgenstein www.kreisjugendring.org zum Download bereit oder kann auch online ausgefüllt werden.
Die Führungszeugnisse sind für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit kostenfrei, wenn nachgewiesen wird, dass sie für die Vereinsarbeit benötigt werden. Auch dafür gibt es auf der Seite des Kreisjugendrings ein Formular.
Rückfragen rund um das Thema Führungszeugnisse beantworten Gerold Wagener, Telefon: 0271 333-1346, und Heiner Giebeler, Telefon: 0271 333-2761.
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