FDP befürchtet finanzielle Unterversorgung der KiTas

FDP-Siwi_Siegen-Wittgenstein-Logo(wS/si) Siegen. Zum 1. August trat die zweite Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in Kraft und die Unzufriedenheit ist groß. Bereits im Vorfeld hatte es massive Proteste gegen die Pläne der Landesregierung gegeben. Grund ist vor allem die nicht ausreichende Anpassung der Kindpauschalen für Personal- und Betriebskosten. Hierzu wurde durch Rot-Grün lediglich eine Steigerungsrate von 1,5% beschlossen. Zu wenig sagen die Fachverbände. Allein im Bereich der Personalaufwendungen waren die Kosten in den zurückliegenden fünf Jahren fast doppelt so hoch. Das zeigt, dass die Erhöhung der Kindpauschalen bei weitem nicht ausreicht. Was heißt das zukünftig für Siegen-Wittgenstein? Das fragt sich die FDP im Kreistag und stellt eine entsprechende Anfrage an den Landrat.

Wer zahlt die Zeche?

Meist gibt es darauf zwei Antworten: Die Träger wären gezwungen, die ungenügenden Zuwendungen des Landes durch Personalkürzungen zu kompensieren. Das möchte sicher keiner. Viel eher, so vermuten die Liberalen, wird die Landesregierung versuchen, die Unterdeckung, wie schon beim Thema Kommunal-Soli, auf die Kommunen abzuwälzen und ihnen die Mehrkosten
aufzubürden. So sind die Signale der Landesregierung. Und hier müssen sich, so die Überzeugung der FDP, die Kommunen wehren. Sie erinnern an das im sperrigen Verfassungsdeutsch sogenannte „Konnexitäts-Prinzip“ – die Frage nach dem Verursacher. Wenn ein Land seinen Kommunen eine bestimmte Aufgabe überträgt oder dazu verpflichtet und dies zu einer wesentlichen Mehrbelastung führt, muss das Land gleichzeitig für Ausgleich sorgen, indem es Bestimmungen über die Deckung der Kosten trifft oder selbst einen finanziellen Ausgleich zahlt. „Im Grund heißt das, wer bestellt, muss auch bezahlen. Die Landesregierung versucht die Kosten an die
Kommunen weiterzugeben unter dem Vorwand, dass es sich hier nicht um eine konnexitätsrelevante Aufgabe, sondern lediglich um eine Leistungsanpassung handelt“, erklärt Fraktionschef Guido Müller. „Damit wird Rot-Grün aber nicht durchkommen. Die Kommunen sind durch verschiedene Urteile der Landesverfassungsgerichte in ganz Deutschland in diesem Recht bestärkt worden. In
Siegen-Wittgenstein müsste dafür ggf. der Rechtsweg eingeschlagen werden. Aus diesem Grund wollen wir von unserem Landrat eben auch wissen, ob auch er die Konnexität gegeben sieht und bereit ist, gegen seine eigene SPD-Landesregierung zu klagen“.

Kindpauschale nicht auskömmlich

Zum Hintergrund: Am 4. Juni wurde im Düsseldorfer Landtag mit den Stimmen der rot-grünen Regierungskoalition die Überarbeitung des KiBiz beschlossen. Selbst Teile der SPD-Landtagsfraktion befürchteten damals, dass in den nächsten Jahren zahlreiche Träger ihren Kita-Betrieb einstellen müssen. Nach Auffassung der Landesregierung, soll eine weitere Anhebung auf Kosten der Kommunen gehen. „Es ist ganz einfach Entscheidungen zu treffen, wenn andere die Zeche dafür zahlen sollen, das kennen wir ja schon vom Kommunal-Soli. Aber richtig ist es nicht!“, betont Müller. In ihrer Anfrage für den nächsten Kreistag möchte die FDP-Fraktion von der
Verwaltung wissen, wie sie das Finanzierungssystem nach der Novellierung bewertet. Konkret stellen die Liberalen die Frage, ob die Verwaltung der Ansicht ist, dass die Pauschalen überhaupt auskömmlich sind? Zudem wollen sie wissen, welche Auswirkungen das neue Kinderbildungsgesetz auf das Betreuungsangebot in Siegen-Wittgenstein hat? Sehen örtliche Träger etwa sogar ihren Kita-Betrieb schon als gefährdet an? Fast zwangsläufig stellen sich dann auch die Fragen, ob die Verwaltung die avisierte mögliche Anhebung der Kindpauschalen für eine konnexitätsrelevante Aufgabe hält? Interessant ist in dem Zusammenhang, ob der Landrat der Einschätzung der FDP folgt. Im Übrigen kann auch der Kreistag – beispielsweise im Rahmen der Haushaltsplanung – die Entscheidung treffen, die
Frage der Konnexität klären zu lassen.

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