Die Bezirksregierung Arnsberg weist auf einen sorgsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern hin. In diesem Jahr darf der Handel seit Montag, 29.12.2014 Feuerwerkskörper anbieten.
(wS/oo) Siegen-Wittgenstein. Unter den Begriff „Feuerwerkskörper“ fallen unter anderem Raketen, China-Böller und Kanonenschläge. Diese dürfen jedoch nicht in die Hände von Kindern gelangen. Der Einzelhandel ist angewiesen, diese auch nicht an Personen unter 18 Jahre zu verkaufen. Zudem werden Kontrolleure die Bestimmungen zum Verkauf von Feuerwerkskörpern in den Ladenlokalen überprüfen. So auch schon am Samstag bei Thomas Fischer – Pyrotechniker aus Freudenberg als er die ersten Feuerwerksraketen verkaufte. Feuerwerkskörper dürfen an Privatpersonen grundsätzlich nur in den letzten drei Tagen des Jahres verkauft werden.
Abgefeuert werden dürfen die Feuerwerkskörper ohne Genehmigung nur an Silvester. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist im deutschen Sprengstoffgesetz strikt geregelt. Feuerwerkskörper der Klasse III und IV sind Profi-Feuerwerkern vorenthalten, der Feuerwerk Verkauf dieser Klassen an Privatpersonen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ebenso obliegt die Lagerung von Feuerwerkskörpern strengen Regeln. Es kommen ja auch blitzschnell ungeheure Massen an Böllern, Bombetten und Raketen zusammen, wenn die Geschäfte wie jetzt kurz vor Silvester ihr sprengbares Sortiment auslegen.
„Bis Mittwochnachmittag werden in den vielen Geschäften des Kreises Siegen-Wittgenstein massig Feuerwerksartikel verkauft, denn wer die Bestimmungen erfüllt darf auch verkaufen“, sagte Thomas Fischer von Fischer Pyrotechnik in Freudenberg. Der Zustrom ins Geschäft von Thomas Fischer wird schon an der Eingangstüre geregelt, dort werden im Zweifelsfall bei zu jung erscheinenden Kaufwilligen auch die Ausweise kontrolliert. Und nur ein bestimmtes Kontingent an Feuerwerksartikel darf auf den Warentischen ausliegen – aus Sicherheitsgründen und darauf achtet Thomas Fischer besonders.
Fotos: oo
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