(wS/kr) Kreuztal – Ob Löwenzahn, Wegerich oder Sternmoos: In der Pflasterfuge am Hauszugang, in der Ga-ragenzufahrt oder auf der Terrasse blüht es wie im Garten – zum Leidwesen manchen Ei-gentümers.Wenn der optische Eindruck unordentlich ist, rückt manch einer den jungen Pflänzchen mit Chemie zu Leibe. Was viele immer noch nicht wissen:
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Bürgersteigen, Gehwegen, Hofflächen, Zufahrten oder ähnliches ist durch das Pflanzenschutzgesetz verbotenund kann sogar mit einem Buß-geld von bis zu 50.000 € geahndet werden. Das grundsätzliche Verbot gilt auch für Hausmittel wie zum Beispiel Essigreiniger oder Salzwasser.
Grund für das strenge Verbot sind Belange der Gesundheit und der Umwelt. Denn chemische Unkrautvernichter sind für beides sehr schädlich. Eine ganze Reihe ist sogar krebser-regend.Wer dennoch solche giftigen Mittel benutzt, sollte bedenke: Herbizide werden bei der Anwendung zwangläufig eingeatmet und mit den Schuhen ins Haus getragen.Auch für Haus-tiere, insbesondere Katzen, die ständig ihr Fell lecken, besteht eine erhebliche Gefährdung.
Im Interesse des Wasser- und Umweltschutzes empfiehlt es sich, gegen unerwünschten Bewuchs mit mechanischen oder thermischen Methoden, wie Hacken oder Kratzen, Hoch-druckreiniger oder Abflammgeräten vorzugehen.Das schont die Umwelt und den Geldbeutel.
Ausnahmen vom Herbizidverbot sind nur im Einzelfall möglich und müssen beantragt werden. Die Umweltberatungsstelle berät Sie bei Fragen dazu gerne und gibt Tipps zur giftfreien Entfernung von Wildkräutern und Unkraut.
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