(wS/ots) Olpe – Am Donnerstag befuhr eine 20-jährige aus Kirchhundem mit ihrem Opel um 15:40 Uhr die B 54, aus Richtung Olpe kommend und wollte an der Einmündung zur L 711 nach links in Richtung Neuenkleusheim abbiegen. Aus Richtung Neuenkleusheim wiederum näherte sich ein 70-Jähriger aus Kreuztal mit seinem Roller Peugeot und wollte an der Einmündung nach links in Richtung Altenkleusheim abbiegen. Als die 20-Jährige abbog, übersah sie den Rollerfahrer und „schnitt“ die Kurve. Hierdurch kollidierte sie mit dem Roller, so dass der Fahrer „aufgeladen“ wurde, mit dem Helm in die Windschutzscheibe schlug und über die Motorhaube auf die Fahrbahn rutschte. Hierbei erlitt er glücklicherweise nur leichte Verletzungen. Als Ursache für den Fahrfehler gab die Unfallverursacherin Sonnenblendung an. Der Sachschaden beträgt 4.500 €.
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