Haushaltssperre für Siegener Stadtverwaltung erlassen

Gewerbesteuer-Mindereinnahmen von bis zu 10 Mio. Euro befürchtet

(wS/red) Siegen 01.08.2016 | Der Kämmerer der Stadt Siegen, Wolfgang Cavelius, hat heute (Montag, 1. August 2016) eine Sperre für den städtischen Haushalt verhängt (nach § 24 Abs. 1 GemHVO NRW). Die Stadtverwaltung ist zur Haushaltssperre gezwungen, da ein Einbruch bei der Gewerbesteuer den Haushalt der Stadt Siegen zu belasten droht. „Der zusätzlichen Deckungslücke, die sich damit auftut, steuern wir mit der Verhängung der haushaltswirtschaftlichen Sperre entgegen“, sagte Wolfgang Cavelius. Diese tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt für das gesamte Haushaltsjahr 2016. Betroffen sind der städtische Ergebnis- und Finanzplan.

Haushaltssperre für Siegener Stadtverwaltung erlassen (Archivbild: Hercher)

Haushaltssperre für Siegener Stadtverwaltung erlassen (Archivbild: Hercher)

Im Ergebnisplan weist der Haushalt 2016 ein Defizit in Höhe von rd. 20,3 Mio. Euro aus. Nach der mittelfristigen Finanzplanung sowie nach dem Haushaltssicherungskonzept wird ein struktureller Haushaltsausgleich für das Jahr 2022 prognostiziert. Die wichtigste Ertragsart des städtischen Haushalts ist die Gewerbesteuer. In 2016 sollten – so der Planansatz – 55,5 Mio. Euro in die Stadtkasse fließen. Ende Juli 2016 verdichteten sich jedoch die Indizien, dass diese Planung um bis zu 10 Mio. Euro unterschritten werden könnte. Auch aktuelle Verlautbarungen der IHK Siegen zur Entwicklung der Gewerbesteuer bestätigen diese Annahme.

Ohne Haushaltssperre würden die sich abzeichnenden Mindererträge bei der Gewerbesteuer, die im Landestrend übrigens um 4,5 Prozent zulegt, zwangsläufig die Höhe der Kassenkredite (derzeit rund 246 Mio. Euro) weiter ansteigen lassen. Eine Aufhebung der Sperre ist nur für den Fall vorgesehen, dass sich die finanzielle Situation der Stadt Siegen im weiteren Verlauf des Haushaltsjahres 2016 entscheidend verbessert. „Dazu muss aber unter anderem die positive Entwicklung bei der Gewerbesteuer endlich auch in Siegen ankommen“, so Stadtkämmerer Wolfgang Cavelius.

Haushaltssperre soll Mindereinnahmen kompensieren

Mit Hilfe der haushaltswirtschaftlichen Sperre sollen die erwarteten Mindereinnahmen kompensiert werden. Ab sofort dürfen deshalb nur noch Ausgaben geleistet werden, für die eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung besteht oder die für die Weiterführung notwendiger Ausgaben unabweisbar notwendig seien, so Wolfgang Cavelius. Ausgenommen von der Sperre sind beispielsweise die Bauunterhaltung von Schulen und Straßen.

Ausgaben, für die keine gesetzliche beziehungsweise vertragliche Verpflichtung besteht, müssen hingegen bis auf weiteres gestoppt werden. Hierzu gehören die freiwilligen Leistungen. Neue investive Maßnahmen dürfen ebenfalls ab sofort nicht mehr begonnen werden; davon ausgenommen sind Maßnahmen, für die bereits Zuschüsse bewilligt wurden oder die in Bearbeitung sind.

Der vom Rat der Stadt Siegen am 15. Dezember 2015 beschlossene Haushalt 2016 wurde mit dem Haushaltssicherungskonzept gem. § 76 Abs. 2 GO NRW vom Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein – als untere staatliche Verwaltungsbehörde – mit Verfügung vom 10. Mai 2016 genehmigt.

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