Kreis will Kitabau attraktiver machen und Mietdifferenz übernehmen

Landrat: „Landesregierung muss KiBiz reformieren und Mieterstattung erhöhen“

(wS/red) Siegen 30.05.2018 | „Die Mieten, die das Land für Kindergärten in kleineren und mittleren Städten und Gemeinden erstattet, sind längst nicht mehr kostendeckend. Deshalb wird es für Kita-Träger bei uns im ländlichen Raum immer schwieriger, Investoren zu finden, die bereit sind, neue Kindertageseinrichtungen zu errichten“, stellt Landrat Andreas Müller fest. Damit dennoch die dringend benötigten neuen Kitas in Siegen-Wittgenstein errichtet werden können, schlägt der Landrat vor, dass der Kreis einen Teil der Mietkosten übernimmt. Dabei geht es konkret um die Differenz zwischen der Miete, die nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) für Kommunen ab 100.000 Einwohner und für sonstige Kommunen übernommen wird.

Für das Kindergartenjahr 2018/2019 beträgt der Mietzuschuss des Landes für Kitas im Zuständigkeitsbereich des Kreises Siegen-Wittgenstein 8,47 Euro pro Quadratmeter. Kitas in Kommunen mit über 100.000 Einwohnern, wie z.B. auch im Bereich der Stadt Siegen, erhalten einen Mietzuschuss von 10,68 Euro pro Quadratmeter. Es besteht also eine Differenz von 2,21 Euro pro Quadratmeter.

Kreis will Kitabau attraktiver machen und Mietdifferenz übernehmen (Symbolfoto: Klicker / pixelio.de)

„Wenn wir als Kreis diese Differenz übernehmen, werden sich auch wieder mehr Investoren bereit erklären, neue Kindertageseinrichtungen zu errichten“, ist Müller überzeugt. Der Kreis würde diese Mietdifferenz für Kindertageseinrichtungen übernehmen, die im Rahmen von Investorenmodellen errichtet werden.

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) des Kreises wird sich am 12. Juni mit dieser Frage befassen. Im Vorfeld wurden im JHA-Unterausschuss „Kindertagesbetreuung“ verschiedene Modelle zur finanziellen Unterstützung der Träger beraten. Dazu gehörte z.B. auch die Überlegung, ein eigenes Förderprogramm des Kreises aufzulegen. Bei Abwägung aller Argumente entschied sich der Unterausschuss dann aber für den Vorschlag, die Mietdifferenz durch den Kreis zu übernehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten, die jetzt vorliegt.

In der Vorlage erläutert die Kreisverwaltung, dass mittelfristig in den zehn Städten und Gemeinden, für die das Kreisjugendamt zuständig ist, insgesamt 45 Gruppen mit 815 Plätzen geschaffen werden müssen. Diese werden voraussichtlich alle bis zum 1. August 2020 den Betrieb aufnehmen. Dadurch kämen auf den Kreishaushalt im Jahr 2019 Mehrausgaben von rund 75.000 Euro zu, im Jahr 2020 von rund 196.00 Euro und im Jahr 2023 von knapp 226.000 Euro. Eine Hochrechnung für einen Zeitraum von 20 Jahren ergibt demnach Gesamtkosten in Höhe von 4,8 Mio. Euro.

Grundsätzlich geht der Landrat aber davon aus, dass das Land in der Pflicht ist, die Erstattungssätze für die Mieten an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. „Das Kinderbildungsgesetz ist 2006 unter dem damaligen NRW-Generationen- und Familienminister Armin Laschet verabschiedet worden. Als Ministerpräsident ist er jetzt gefordert, eine KiBiz-Novellierung auf den Weg zu bringen, die den veränderten Rahmenbedingungen gerecht wird. Letztlich ist es Aufgabe des Landes, dafür zu sorgen, dass überall in NRW die dringend benötigten Kindertagesstätten errichtet werden können“, unterstreicht Andreas Müller: „Da die dafür dringend notwendigen Gesetzesänderungen aber nach wie vor auf sich warten lassen, springen wir als Kreis in die Presche, um unseren jungen Familien in Siegen-Wittgenstein auch in Zukunft ein ausreichendes und verlässliches Betreuungsangebot für die Kleinsten anbieten zu können.“

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