Diskussionsveranstaltung zu Hilfsangeboten für Menschen mit Behinderung

(wS/red) Siegen 20.12.2018 | Diskussion zu Hilfsangeboten der städtischen Behindertenbeauftragten

„Wozu brauchen wir Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung?“ – unter dieser Leitfrage diskutierten die Behindertenbeauftragten der Stadt Siegen, Rainer Damerius und Regina Weinert, gemeinsam mit Interessierten über die Anforderungen an die Arbeit der städtischen Beratungsstelle. Moderiert wurde die Veranstaltung, die Anfang Dezember anlässlich des weltweiten Aktionstags für die Rechte von Menschen mit Behinderung stattfand, von Prof. Dr. Albrecht Rohrmann, Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen.

In einer Fragerunde sowie in der darauffolgenden lebhaften Diskussion wertschätzten die Anwesenden die Unterstützung durch die Beiratsarbeit und äußerten unterschiedliche Wünsche zum Ausbau des Angebots für Menschen mit Behinderung. So wurden mehr ambulante Unterstützungsangebote für psychisch Kranke und der Bedarf an Formularen und Informationsschriften in „leichter Sprache“ gewünscht. Auch ein größeres Angebot an Gebärdenvideos auf behördlichen Internetauftritten und die Anbringung von visuellen Warnhinweisen für Gehörlose in öffentlichen Gebäuden wurden benannt.

In Siegen leben derzeit rund 19.000 Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Für sie besteht seit 1991 ein städtisches Hilfs- und Beratungsangebot, das durch die beiden Behindertenbeauftragten ausgeführt wird. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Diskussionsrunde waren sich einig, dass diese bei der großen Zahl an Menschen mit Behinderungen neben der Beratungsstelle für ergänzende, unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), die in der Diskussionsrunde ebenfalls vertreten war sowie der Beratungsstelle für Gehörlose in der Diakonie und weiterer Angebote eine wichtige Anlaufstelle darstellt.

Anhand von Alltagsbeispielen stellten Regina Weinert und Rainer Damerius außerdem die Angebote und Aufgaben der städtischen Behindertenbeauftragten vor. Diese liegen in der sozialpädagogischen Beratung für Menschen mit Behinderung sowie in der Hilfe bei Antragsstellungen – beispielweise zur Anerkennung einer Schwerbehinderung oder von Pflegegeld. Ebenso zählt die Überprüfung von Planungsunterlagen öffentlicher Baumaßnahmen auf Barrierefreiheit in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen städtischen Baubereichen zur Arbeit der Beauftragten. Zudem betreiben sie Informations- und Öffentlichkeitsarbeit für Selbsthilfegruppen, Vereine und Verbände der örtlichen und regionalen Behindertenarbeit und fördern die politische Teilhabe im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Begegnung und des Beirats der Menschen mit Behinderung.

Zum Abschluss fasste Professor Albrecht Rohrmann das Ergebnis der Diskussion zusammen: Der Austausch habe gezeigt, dass Inklusion eine richtige und gute Theorie sei. Barrierefreiheit, flächendeckende Hilfen und kompetente Beratungsangebote aber seien Voraussetzung für die gelebte Praxis.

 

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