(wS/landNRW) Düsseldorf 16.09.2020 | Ab dem 16.09. bis 30.09.2020 ist eine neue Coronaschutzverordnung NRW gültig.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
- Verhaltenspflichten im öffentlichen Raum, Personengruppen
- Abstandsgebot, Mund-Nase-Bedeckung
- Rückverfolgbarkeit
- Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte
- Gottesdienste
- Berufs- und Dienstausübung, Arbeitgeberverantwortung
- Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
- Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote im öffentlichen Dienst, Bibliotheken
- Weitere außerschulische Bildungsangebote
- Kultur
- Sport
- Freizeit- und Vergnügungsstätten
- Handel, Messen, Kongresse
- Handwerk, Dienstleistungsgewerbe, Heilberufe
- Veranstaltungen und Versammlungen
- Gastronomie
- Beherbergung, Tourismus, Ferienangebote
- Regionale Anpassungen an das Infektionsgeschehen
- Verfügungen der örtlichen Ordnungsbehörden
- Durchsetzung der Gebote und Verbote
- Ordnungswidrigkeiten
- Inkrafttreten, Außerkrafttreten
In der ab dem 16. September 2020 gültigen Fassung
KOMPLETTE VERORDNUNG HIER – Land NRW
Foto: Ministerpräsident Armin Laschet – Land NRW