Stadt Kreuztal unterstützt Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt historischer Gebäude

(wS/red) Kreuztal 25.03.2022 | Denkmalgeschützte Immobilien haben einen besonderen historischen Charme, sind ein bedeutender Teil des Stadtbildes und tragen als kulturelles Erbe zum Heimatgefühl bei. An die Eigentümerinnen und Eigentümer stellen sie aber auch einen besonderen Anspruch in Bezug auf den Erhalt des Gebäudes. Restaurierungen der Denkmalsubstanz, die Überarbeitung historischer Fenster oder beispielsweise die Erneuerung und Ergänzung beschädigter Bauteile nach historischen Regeln der Bautechnik erfordern besondere Fachkenntnis und bewegen sich oftmals in einem entsprechend hohen finanziellen Rahmen.

Um die Eigentümer/innen bei diesen besonderen denkmalpflegerischen Aufgaben zu unterstützen, stellt die Stadt Kreuztal eine spezielle Förderung in Höhe von 30.000 € pro Jahr zur Verfügung. Davon stammen 15.000 € von der Bezirksregierung Arnsberg; weitere 15.000 € steuert die Stadt Kreuztal aus eigenen Mitteln bei. Aus diesem Fördertopf können Kreuztaler/innen in Besitz eines Denkmals einen Zuschuss von 30 % der Kosten für Maßnahmen zum Erhalt des Denkmalwertes ihrer Immobilie beantragen; maximal werden 5.000 € ausgezahlt. Arbeiten wie beispielsweise der Umbau oder Ausbau des Gebäudes oder Elektro-, Sanitärund Heizungsinstallationen werden nicht gefördert. Ob eine Maßnahme förderfähig ist, wird einzeln geprüft.

Denkmaleigentümer/innen, die eine Förderung in Anspruch nehmen wollen oder mehr Informationen benötigen, können sich an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Kreuztal, Herrn Heimes, 02732/51-388, m.heimes@kreuztal.de, wenden.

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