Volltreffer bei Zollkontrolle: Das hatten sich die Beiden wohl anders vorgestellt

(wS/ots) Gelsenkirchen 11.03.2022 |  Die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund kontrollierten am 09. März gegen 12.20 Uhr einen Pkw mit polnischer Zulassung. Das Fahrzeug wurde aus dem fließenden Verkehr der A 2 in Fahrtrichtung Hannover auf den Autobahnparkplatz „Allenstein“ gezogen.

Der 32-jährige polnische Fahrer und sein 28-jähriger polnischer Beifahrer gaben auf Befragen der Zollbeamten an, aus den Niederlanden zu kommen und auf dem Weg nach Polen zu sein. Die Frage nach mitgeführten Betäubungsmitteln, Waffen, hochsteuerbaren Waren oder mehr als 10.000 Euro Bargeld wurde von beiden verneint.

Bei der Durchsicht des Fahrzeugs fanden die Zollbeamten jedoch unter der Verkleidung des Schalthebels eine Tüte mit 311 Gramm eines weißen Pulvers. Eine Analyse mit einem Drogendetektor ergab ein positives Ergebnis auf Kokain.

Beide Männer wurden daraufhin von den Zollbeamten vorläufig festgenommen. Es wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln gegen sie eingeleitet.

„Bei der Durchsuchung des stark angetrunken wirkenden Beifahrers fanden die Zöllner außerdem in der Unterhose ein kleines Tütchen mit einem weißen Pulver und ein kleines Bällchen aus Alufolie, in dem sich eine kristalline Substanz befand“ so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. „Eine Analyse mit dem Drogendetektor ergab, dass es sich um 1,5 Gramm Kokain und 1 Gramm 3CMC, auch Clophedron genannt, handelte“ so Münch weiter.

Die fahndungsmäßige Überprüfung der beiden Personen sowie des Kennzeichens ergaben, dass der Beifahrer zur Festnahme ausgeschrieben war. Außerdem war der Fahrzeugschein der polnischen Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben.

Fotos: Polizei

Die darüber informierte Leitstelle der Polizei Gelsenkirchen entsandte daraufhin eine Funkstreifenbesatzung zur Unterstützung der Zollbeamten.

Beide Männer wurden dem Polizeigewahrsam Gelsenkirchen zugeführt. Ein im Polizeigewahrsam durchgeführter Atemalkoholtest des Beifahrers ergab einen Promillegehalt von 0,7.

Durchgeführte Drogenschnelltests an den Handinnenflächen der Beschuldigten deuteten außerdem bei beiden Männern auf den Konsum verschiedener Betäubungsmittel hin.

Die Staatsanwaltschaft Essen erwirkte gegen beide Beschuldigte Haftbefehle wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Beide befinden sich jetzt in Untersuchungshaft.

Der Wert der sichergestellten Drogen liegt bei ca. 22.000 Euro.

Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Essen.

Zusatzinformation:

3-CMC, auch als Clophedron bezeichnet, fällt zwar nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, ist aber nach dem seit 2016 bestehenden Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz verboten und darf weder hergestellt noch nach Deutschland eingeführt werden.
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