Wahlbenachrichtigungen der Gemeinde Wilnsdorf für Landtagswahl ab kommenden Dienstag auf dem Weg

(wS/wi) Wilnsdorf 07.04.2022  | Vorbereitungen für Landtagswahl laufen

Gemeinde Wilnsdorf lässt ab 12. April Wahlbenachrichtigungen verschicken

Ab der kommenden Woche lässt die Gemeinde Wilnsdorf die Wahlbenachrichtigungen für die NRW-Landtagswahl am 15. Mai verschicken. Wer am 23. April noch kein Schreiben im Briefkasten hatte, sollte sich mit dem Wahlamt der Gemeinde Wilnsdorf in Verbindung setzen: telefonisch unter 02739 802-119 oder per E-Mail an wahl@wilnsdorf.de.

Die Wahlbenachrichtigung muss zwar nicht zwingend am 15. Mai für die Stimmabgabe vorgezeigt werden (hier reichen Personalausweis oder Reisepass), aber anhand des Schreibens können sich Wahlberechtigte vergewissern, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und bei der anstehenden Wahl ihre Stimme abgeben dürfen. Für die Landtagswahl 2022 sind alle Deutschen wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wilnsdorf haben. Das Wählerverzeichnis wird automatisch vom Einwohnermeldeamt der zuständigen Kommune erstellt.

Auch für die Beantragung der Briefwahl wird die Wahlbenachrichtigung nicht zwingend benötigt. Ein solcher Antrag kann formlos unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums und der Anschrift per Mail an wahl@wilnsdorf.de oder per Post an die Gemeinde Wilnsdorf, Wahlamt, Marktplatz 1, 57234 Wilnsdorf gesendet werden. Ab 11. April steht dafür auch ein Online-Briefwahlantrag auf der Website der Gemeinde Wilnsdorf zur Verfügung. Telefonische Anträge können allerdings nicht entgegengenommen werden, um Wahlmissbrauch vorzubeugen.

Wer seine Stimme vor dem 15. Mai persönlich abgeben möchte, kann das mit einem Gang ins Rathaus erledigen. Das Wahlamt der Gemeinde Wilnsdorf ist dort ab Dienstag, 12.04., im 2. OG, Zimmer 60 zu finden und zu folgenden Zeiten geöffnet: montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr. Zur Stimmabgabe muss ein Personalausweis oder Reisepass vorgezeigt werden.

Foto: Gemeinde Wilnsdorf

 

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